14.10.2017, 23:50
(14.10.2017, 23:12)PuK schrieb: Einem nackten Mann kann nun mal auch der Insolvenzverwalter nicht in die Taschen greifen. Und die Schuldbefreiung ist das Ziel des ganzen Verfahrens. Wenn es erreicht ist, dann verschwinden die Restforderungen. Plopp, weg sind sie, als hätte es sie nie gegeben.
Das Insolvenzrecht gibt dem Schuldner die Möglichkeit, in einem absehbaren Zeitraum schuldenfrei zu werden. Wenn er nicht gerade schwerbehindert oder schon über 70 ist, dann muss er jede Arbeit annehmen, um beim Abbau der Schulden mitzuwirken. Wer Insolvenz anmeldet, der ist in der Regel stark überschuldet. Die eigentliche Schuldsumme erhöht sich vor einer Insolvenz durch Kosten für Mahnbescheide, Vollstrckungskosten oder Inkassounternehmen. Hinzu kommen Verzugszinsen, ein Teufelskreis für jeden Schuldner. Auf der anderen Seite ist der Gläubiger, und was nutzt dem ein Titel ohne Mittel? Wenn ein Betrag auch nach Jahren nicht beizutreiben ist, dann bucht man den als dubios aus. Wenn mir Ware kaputt geht, dann ist mein Geld auch futsch, also pass ich in Zukunft besser auf. Genauso dann eben auch bei betrifft Kredit. ![Rauch Rauch](https://treffpunkt-koenigsplatz.de/images/smilies/joint.gif)
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