14.10.2017, 23:08
(14.10.2017, 12:20)Martin schrieb: Krass. In England dauert eine Privatinsolvenz nur 12 Monate. Womit im direkten Vergleich wieder einmal schön zu sehen ist, um wie viel besser der Verbraucherschutz in anderen Industrieländern ausgeprägt ist.
Martin
In Deutschland dauert das eigentliche Insolvenzverfahren auch nicht wesentlich länger!
(14.10.2017, 12:46)PuK schrieb: Jedenfalls ist bei der Privatinsolvenz am Ende der eine seine Schulden los. Und der andere seinen Anspruch. Der Gläubiger mit dem Anspruch wird enteignet, aber nicht wie man normal enteignet wird, z.B. wenn sie eine Autobahn bauen und einem einen Streifen vom Acker wegnehmen, sondern entschädigungslos.
Vom Insolvenzrecht hast Du noch weniger Ahnung wie Martin! Wenn Du Privatinsolvenz anmeldest, dann musst Du auch gleichzeitig die Restschuldbefreiung beantragen. Das eigentliche Insolvenzverfahren ist bereits nach 12 bis 15 Monaten in der Regel abgeschlossen. Wer Privatinsolvenz anmeldet, der bekommt einen Insolvenzverwalter als Treuhänder zugeteilt, an den muss jede Zahlung vom Schuldner erfolgen. Der Schuldner hat einen Selbstbehalt zum Lebensunterhalt, alles Geld, was darüber hinaus vom Schuldner verdient wird, muss an den Treuhänder abgeführt werden. Dies dauert von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sechs Jahre, man spicht von der Wohlverhaltensphase. Am Ende der sechs Jahre werden Treuhänder und Gläubiger befragt, ob sie der Restschuldbefreiung zustimmen. Erst wenn da keine Einwände kommen erhält der Schuldner die Restschuldbefreiung.