30.06.2017, 15:01
(30.06.2017, 12:24)Martin schrieb: Strafbewehrte Inhalte waren auch vorher schon verboten und wurden (zu Recht) sanktioniert. Die schwammige Formulierung dient vor allem dem Zweck, ein Klima der Unsicherheit, Bespitzelung und Denunziation zu erzeugen. Jede, im Rahmen der Meinungsfreiheit getätigte und inhaltlich zulässige politische Wortmeldung soll dem Schreibenden zukünftig das Gefühl vermitteln, bereits mit einem Fuß im Gefängnis zu stehen. Dies gilt insbesondere für regierungskritische Wortmeldungen.
Martin
Ich finds super.
Dem geneigten Foristen erlaubt dieses "Gesetz" eine völlig neue Grafitti- Protestform.
Wer immer sich über eine Wand ärgert, geht hin und schreibt eine grobe Beleidigung darauf.
"Steinbach ist eine Mißgeburt!" etwa.
Wenn mich nicht alles täuscht, wird die Mauer für die Beleidigung bestraft, wenn der Text nicht zeitnah entfernt wird.
Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, von Schwachsinnigen regiert zu werden.