16.06.2017, 10:19
(15.06.2017, 19:59)bbuchsky schrieb: Dann sollten Sie sich aber auch ehrlich machen dahingehend, dass über kurz oder lang kein Lohnempfänger mehr in Innenstadtlagen zu wohnen hoffen darf.
Sorry, einen Anspruch für eine 1A-Wohnlage unabhängig vom Geldbeutel hielte auch ich für übertrieben. Günstige Wohnungen ja, aber ein Grundrecht auf Toplagen, nein.
Martin