27.11.2020, 18:25
(27.11.2020, 14:16)Der Seher schrieb: Und wie nennen Sie dies?
Reisen per se ist nicht verboten, aber nach wie vor ausdrücklich nicht erwünscht. Deshalb dürfen Übernachtungsangebote im Inland - also auch in Ferienwohnungen oder Gästehäusern - weiterhin "nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt" werden. Das gilt zunächst bis 20. Dezember.
Und natürlich können Sie ins Ausland reisen. Wenn dies Risikogebiet ist, halt mit anschließender Quarantäne und ohne Anspruch auf EFZ.
Also was bleibt aktuell seriös über?
Genauso so wie Sie es geschrieben haben. Nicht erwünscht heißt doch nicht verboten.
Wobei ich (und Sie vermutlich auch) bei Reisen schon an solche ins Ausland dachten.
Reflektieren Sie doch mal darüber, was bei uns, unanbhängig von der aktuellen Lage, alles nicht erwünscht ist und trotzdem legitim/legal ist.