(14.07.2017, 20:10)messalina schrieb: Ich komme da zum Glück nicht jeden Tag vorbei, das mit dem Prediger war schon vor einer Woche, ich glaube am Donnerstag. Und dass die da Allahu akbar geschrien haben, dafür kann ich doch nichts, oder? [Bild: http://fs5.directupload.net/images/161203/dnewluyd.gif ]
Könnte auch so gewesen sein, nur zum Beispiel:
Ich will rückwärts längs aus der Parkbucht, vorwärts ging nicht, da kommt ein jungdynamischer - wie ich später erfrahren habe - Türke mit seinem Suzuki-Hochbeinflocki aus der Gegenrichtung und haut eine 180° Wende rein direkt mir in den Weg.
Also, er sieht mein Blinklicht und den Rückfahrscheinwerfer und hat was gegen meine hintere Stoßstange, da sagte ich "Dees aa no".
Das hat er durch seine geschlossene Scheibe gehört, obwohl ich nur vor mich hinbrummelte. Tage später kriege ich eine Vorladung zur Polizei und da wird mir eröffnet, ich hätte '-Verstoß gegen die NUB -' (also rückwärtige Körperöffnung zur Darmentleerung) zu ihm gesagt. Also Strafanzeige. Dem Polizisten hab ich den Zusammenhang erklärt und bei der Gelegenheit bekam ich auch Bescheid, daß mein Verkehrsverhalten einwandfrei war, aber nicht das von dem, der das Gras wachsen hört(e).
Viele Wochen später kam ein Bescheid von der Staatsanwaltschaft, daß das Verfahren und die Anzeige des phonetisch 'Tütytitümyslisusi' und schriftlich ganz genau so, nur kürzer, gegen mich wegen Beleidigung eingestellt worden sei.
Der langen Rede kurzer usw.:
Sie haben vielleicht etwas erschrocken und ängstlich dreingeschaut und wurden teilnahmsvoll gefragt
"Alles klar?" und verstanden haben Sie 'Allahukbar'. Könnte doch so gewesen sein, oder net?