(14.05.2019, 16:34)Bogdan schrieb: Übrigens fällt -Sekte für die Katholische Kirche unter die Meinungsfreiheit der BRD. Das hat ein Amtsgericht in Berlin entschieden. Das hat mich doch etwas überrascht.
Ich wäre trotzdem vorsichtig. Ein Berliner Amtsgerichtsurteil ist kein Grundsatzurteil und schon gar nicht bindend. Ein wenig anders sähe es aus, wenn das Urteil vom BGH wäre. Will sagen, das kann ein anderer Amtsrichter woanders (z.B. im überwiegend katholischen Teil Bayerns, also hier) ganz anders sehen.
Der eigentliche Skandal ist ja, dass es bei uns den § 166 StGB gibt. Die Vorschrift würde in einen Gottesstaat passen, aber nicht hierher.
Zitat:§ 166
Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
Und dann noch als Gummiparagraph ausgestaltet. Was ist der "öffentliche Frieden"? Was ist "geeignet", ihn zu "stören"? Darunter kann man als Richter alles oder auch nichts subsummieren, ganz wie man will und persönlich veranlagt ist.