Die MyBB-Forensoftware und somit auch "Treffpunkt Königsplatz" nutzt Cookies
Treffpunkt Königsplatz verwendet Cookies aus funktionellen Gründen der MyBB-Forensoftware welche für eine korrekte Forenfunktion unabdinglich sind. Insbesondere um Deine Login-Informationen zu speichern wenn Du registriert bist und Deinen letzten Besuch wenn Du es nicht bist. Cookies von Treffpunkt Königsplatz speichern auch die spezifischen Themen, die Du gelesen hast und wann diese zum letzten Mal gelesen wurden.

Cookies sind kleine Textdokumente, welche auf Deinem Computer gespeichert werden. Die von Treffpunkt Königsplatz gesetzten Cookies können nur auf dieser Website verwendet werden und stellen in keinster Weise ein Sicherheitsrisiko dar.

Bitte teile uns durch untenstehende Auswahl mit, ob Du die Cookies von Treffpunkt Königsplatz akzeptierst oder ablehnst.
Um alle von Treffpunkt Königsplatz gesetzten Cookies zu löschen (Grundeinstellung herstellen) bitte hier klicken.

Nachstehend die Auflistung der bei Treffpunkt Königsplatz verwendeten Cookies sowie deren Bedeutung.


Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass Dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.
Treffpunkt Königsplatz
(Pavillon vergrößern = mit Maus berühren)
Pavillon


Erfolg für Claudia Roth im Rechtsstreit mit Roland Tichy
#31

(08.05.2020, 11:51)Klartexter schrieb:  ... ob er diese Äußerung weiter verbreiten darf. Denn dann droht im durchaus eine Verurteilung nach dem Strafrecht und könnte auch eine Schadenersatzforderung nach sich ziehen. ...

Also ich weiß ja nicht, das hat das Gericht aber doch gar nicht gesagt? Nur dass das mit dem "Doppelzentner fleischgewordene Dummheit" Hetze ist. Aber soviel ich weiß gibt es Hetze gar nicht als Straftat, so ähnlich wie bei Hate Speech, die gibt es ja auch nicht.

Und Hetze ist auch nicht automatisch gleichzeitig eine Straftat. Weil wenn ich jetzt als Beispiel sagen würde, "15-jähriger in Augsburg erstochen, von einem afghanischen Flüchtling" dann sehen das vielleicht manche Gutmenschen als Hetze aber es stimmt ja und ist bestimmt nicht strafbar sowas zu sagen, oder? Nanu
Zitieren
#32

Na super. Messalina ist mit Ihrem Unsinn wieder da. Was hab ich das vermisst.... In etwa genauso viel wie Zahnschmerzen oder einen Tritt in die Eier.
Zitieren
#33

(08.05.2020, 13:35)Der Seher schrieb:  Na super. Messalina ist mit Ihrem Unsinn wieder da. Was hab ich das vermisst.... In etwa genauso viel wie Zahnschmerzen oder einen Tritt in die Eier.

Immerhin weiß sie sich zu benehmen und hätte eine Verbannung ins Forum der Rausgeworfenen nicht verdient.

Martin
Zitieren
#34

(08.05.2020, 13:16)messalina schrieb:  Also ich weiß ja nicht, das hat das Gericht aber doch gar nicht gesagt? Nur dass das mit dem "Doppelzentner fleischgewordene Dummheit" Hetze ist. Aber soviel ich weiß gibt es Hetze gar nicht als Straftat, so ähnlich wie bei Hate Speech, die gibt es ja auch nicht.

Und Hetze ist auch nicht automatisch gleichzeitig eine Straftat. Weil wenn ich jetzt als Beispiel sagen würde, "15-jähriger in Augsburg erstochen, von einem afghanischen Flüchtling" dann sehen das vielleicht manche Gutmenschen als Hetze aber es stimmt ja und ist bestimmt nicht strafbar sowas zu sagen, oder? Nanu

Nein messalina, in dem Verfahren ging es darum, dass Herr Broder der Frau Roth die Aussage verbieten lassen wollte, er verbreite Hetze und Falschbehauptungen. Das ist für ihn aber zum eigenen Knieschuss geworden, denn das Gericht hat Herrn Broder darüber belehrt, dass er Hetze und Falschbehauptungen verbreite und ihm das auch mit diversen Beispielen belegt. Frau Roth wurde sogar das Recht zugesprochen, ihm auf eine ebenso abfällige Art zu antworten, was Frau Roth aber sicher nicht macht. Denn sie hat bisher immer Contenance bewahrt und weiß, was Höflichkeit und Anstand ist. Ich kann zwar wenig mit ihren Vorlieben und Gedanken anfangen, aber wenn man bedenkt, mit wieviel Beleidigungen ihre politischen Gegner sie "beschenken", da kann man ihren Entgegnungen darauf nur Respekt zollen

Es ist ja wie hier im Forum auch: Man darf durchaus unterschiedliche Meinungen vertreten, man darf einer Behauptung auch gerne mit belegbaren Fakten entgegen treten. Aber sobald eine Entgegnung praktisch nur noch aus hilflosen Beleidigungen besteht, ohne dass man selbst etwas  belegbares mit einbringt, zeigt das doch nur, dass der "Andere" offenbar doch nicht so falsch lag.

Frau Roth könnte nun Broder wegen seiner Äußerung, sie sei ein "Doppelzentner fleischgewordene Dummheit" beispielsweise wegen übler Nachrede anzeigen, denn die ist sehr wohl eine Straftat. Lesen Sie einfach mal die § 185 StGB  und 186 StGB.  Ihr Beispiel mit dem 15jährigen kann durchaus als Hetze verstanden werden, denn Sie unterschlagen etwas wesentliches: Die Tat war ein Familienstreit und spielte sich in einer Asylunterkunft ab. Ihr Satz spiegelt aber etwas anderes vor, nämlich dass ein Augsburger von einem afghanischen Flüchtling erstochen worden sei. Denn sonst macht der Verweis auf die Herkunft des Täters ja keinen Sinn.
Zitieren
#35

(08.05.2020, 13:35)Der Seher schrieb:  Na super. Messalina ist mit Ihrem Unsinn wieder da. Was hab ich das vermisst.... In etwa genauso viel wie Zahnschmerzen oder einen Tritt in die Eier.

Aufpassen, das Gericht hat gesagt es gibt jetzt ein 'Recht zum Gegenschlag', also schön Beinlänge Abstand halten von mir Happy und ich hab lange Beine.
Zitieren
#36

(08.05.2020, 13:55)Klartexter schrieb:  Frau Roth könnte nun Broder wegen seiner Äußerung, sie sei ein "Doppelzentner fleischgewordene Dummheit" beispielsweise wegen übler Nachrede anzeigen, denn die ist sehr wohl eine Straftat. Lesen Sie einfach mal die § 185 StGB  und 186 StGB.  Ihr Beispiel mit dem 15jährigen kann durchaus als Hetze verstanden werden, denn Sie unterschlagen etwas wesentliches: Die Tat war ein Familienstreit und spielte sich in einer Asylunterkunft ab. Ihr Satz spiegelt aber etwas anderes vor, nämlich dass ein Augsburger von einem afghanischen Flüchtling erstochen worden sei. Denn sonst macht der Verweis auf die Herkunft des Täters ja keinen Sinn.

Ja, sag ich ja, das mit dem Flüchtling könnte schon als Hetze gesehen werden von manchen, aber es muss ja dann noch lange nicht strafbar sein, also so hab ich das verstanden? Nanu Und das Gericht hat ja bei Herrn Broder schon auch das "Privileg einer lediglich ,farbenfrohen Darstellung‘" gesehen, oder nicht? Irgendwie so eine Art blumige Sprache, und dass man das darf.
Zitieren
#37

(08.05.2020, 14:21)messalina schrieb:  Und das Gericht hat ja bei Herrn Broder schon auch das "Privileg einer lediglich ,farbenfrohen Darstellung‘" gesehen, oder nicht? Irgendwie so eine Art blumige Sprache, und dass man das darf.

Zwischen blumiger Sprache und Beleidigungen sollte man schon unterscheiden können, messalina.
Zitieren
#38

(08.05.2020, 14:31)Klartexter schrieb:  Zwischen blumiger Sprache und Beleidigungen sollte man schon unterscheiden können, messalina.

Einen Nachkommen von Auschwitz-Überlebenden, der jüdischer Bürger und Israelfreund ist, als „neurechts“ zu bezeichnen, ist die weitaus größere Beleidigung, noch dazu von einer deutschen Iran-Freundin.

Martin
Zitieren
#39

(08.05.2020, 14:14)messalina schrieb:  Aufpassen, das Gericht hat gesagt es gibt jetzt ein 'Recht zum Gegenschlag', also schön Beinlänge Abstand halten von mir Happy und ich hab lange Beine.
W00t Zwinker
Zitieren
#40

(08.05.2020, 14:14)messalina schrieb:  Aufpassen, das Gericht hat gesagt es gibt jetzt ein 'Recht zum Gegenschlag', also schön Beinlänge Abstand halten von mir  und ich hab lange Beine.

Keine Sorge, weder Zeit und noch weniger Interesse an Ihnen.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema / Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
Letzter Beitrag von KuP
12.04.2024, 12:31
Letzter Beitrag von Anonymous
20.03.2024, 20:01

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste