Die MyBB-Forensoftware und somit auch "Treffpunkt Königsplatz" nutzt Cookies
Treffpunkt Königsplatz verwendet Cookies aus funktionellen Gründen der MyBB-Forensoftware welche für eine korrekte Forenfunktion unabdinglich sind. Insbesondere um Deine Login-Informationen zu speichern wenn Du registriert bist und Deinen letzten Besuch wenn Du es nicht bist. Cookies von Treffpunkt Königsplatz speichern auch die spezifischen Themen, die Du gelesen hast und wann diese zum letzten Mal gelesen wurden.

Cookies sind kleine Textdokumente, welche auf Deinem Computer gespeichert werden. Die von Treffpunkt Königsplatz gesetzten Cookies können nur auf dieser Website verwendet werden und stellen in keinster Weise ein Sicherheitsrisiko dar.

Bitte teile uns durch untenstehende Auswahl mit, ob Du die Cookies von Treffpunkt Königsplatz akzeptierst oder ablehnst.
Um alle von Treffpunkt Königsplatz gesetzten Cookies zu löschen (Grundeinstellung herstellen) bitte hier klicken.

Nachstehend die Auflistung der bei Treffpunkt Königsplatz verwendeten Cookies sowie deren Bedeutung.


Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass Dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.
Treffpunkt Königsplatz
(Pavillon vergrößern = mit Maus berühren)
Pavillon


Das "Wahlopfer" von Chemnitz
#41

(28.08.2019, 10:04)EvaLuna schrieb:  1.) Ich habe bisher keine Urteilsbegründung zu bestimmten Fällen im Internet gefunden.
2.)Und wie lange dauert das dann? Wochen? Monate? Und bis dahin darf sich niemand dazu äußern?
3.)Wo leben Sie denn?


Publikation von Gerichtsentscheidungen

 

Nummerierung durch mich eingefügt.

1.) Das heißt nicht, dass es sie nicht gibt.
2.) Wie wäre es, wenn sie sich Grundkenntnisse im Rechtsstaat aneignen. Nein man muss dazu nicht Jura studieren
3.) In einem Staat, mit freiheitlicher - demokratischer Grundordnung, der ein Rechtsstaat ist.
Zitieren
#42

(28.08.2019, 10:28)Sophie schrieb:  Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, warum das Gericht das Urteil meinte noch vor den Wahlen fällen zu müssen.

So einfach eine Gerichtsverhandlung beenden, kann ein Gericht gar nicht. Dafür gibt es eine Strafprozessordnung. Bevor das Gericht die Beweisaufnahme beenden kann, werden Staatsanwaltschaft und Verteidigung eventuell die Nebenklage, gefragt ob sie noch Anträge haben.
Zitieren
#43

Serge schrieb:Erstens soll man ja nicht soviel zitieren und zweitens können Sie es ja selbst lesen. 
Was ich nicht zitiert habe, sind lediglich die Details. An denen können Sie sich ja dann aufgeilen ...


Details? Sie haben die Kernaussage des Kommentars weggelassen. Und das Weggelassene sagt mehr über Sie und Ihre Einstellung, als das, was Sie geschrieben haben:

Zitat:Keinen vernünftigen Zweifel kann es allerdings am Geschehen geben. Auf den Straßen von Chemnitz wurden Menschen, die Rassisten nicht "deutsch" genug erschienen, durch Drohgebärden in Angst versetzt, viele wurden attackiert. Es lenkt bloß ab von diesem Geschehen, wenn man nun einen Streit um die Wortwahl führt und sich dabei ausgerechnet auf das fokussiert, was tatsächlich nicht klar belegt ist in Chemnitz.
Zitieren
#44

(28.08.2019, 10:35)Ich_bins schrieb:  Nummerierung durch mich eingefügt.

1.) Das heißt nicht, dass es sie nicht gibt.
2.) Wie wäre es, wenn sie sich Grundkenntnisse im Rechtsstaat aneignen. Nein man muss dazu nicht Jura studieren
3.) In einem Staat, mit freiheitlicher - demokratischer Grundordnung, der ein Rechtsstaat ist.

Es ist schon verwunderlich, dass Sie auf Grundkenntnisse im Rechtsstaat pochen, die man kennen sollte und mit diesem Urteil so gar keine Probleme haben.

Wenn Sie meinen, die Urteilsbegründung könnte Erhellenderes beitragen, dann behaupten Sie indirekt, dass alle öffentlich zusammengetragenen Fakten nicht der Wahrheit entsprechen.

Selbst wenn, was Sie ja für möglich halten, der Angeklagte noch frei gesprochen wird -  Sie tun so als käme es so gar nicht drauf an, ob jemand noch ein paar Monate oder Jahre zu Unrecht im Gefängnis verbringen muss. Nach Ihrer Auffassung kann ein Gericht  offenbar nach Lust und Laune erst mal verurteilen - die nächste Instanz kann es ja wieder aufheben. Funktioniert Rechtsstaat nach Ihrer Meinung so?
Zitieren
#45

(28.08.2019, 10:38)Ich_bins schrieb:  So einfach eine Gerichtsverhandlung beenden, kann ein Gericht gar nicht. Dafür gibt es eine Strafprozessordnung. Bevor das Gericht die Beweisaufnahme beenden kann, werden Staatsanwaltschaft und Verteidigung eventuell die Nebenklage, gefragt ob sie noch Anträge haben.

Kann ich nicht in Zusammenhang mit dem von mir Geschriebenen bringen.
Zitieren
#46

(28.08.2019, 10:47)leopold schrieb:  Details? Sie haben die Kernaussage des Kommentars weggelassen. Und das Weggelassene sagt mehr über Sie und Ihre Einstellung, als das, was Sie geschrieben haben.

Das sagt nicht mehr und nicht weniger aus als das, was ich zitiert habe. Bloß halt etwas detaillierter, über Vorfälle, die nicht neu sind. 
Aber wenn es um die Kernaussage gehen soll, dann ist es das, was ich zitiert habe. Nämlich dass so eine Diskussion, die der Recherchenverbund wieder neu entfachte, überflüssig ist.
Aber dass Ihr Textverständnis immer weltanschaulich verunstaltet ist, weiß ich ja.
Zitieren
#47

(28.08.2019, 10:49)Sophie schrieb:  1.) Wenn Sie meinen, die Urteilsbegründung könnte Erhellenderes beitragen, dann behaupten Sie indirekt, dass alle öffentlich zusammengetragenen Fakten nicht der Wahrheit entsprechen.

2.) Selbst wenn, was Sie ja für möglich halten, der Angeklagte noch frei gesprochen wird -  Sie tun so als käme es so gar nicht drauf an, ob jemand noch ein paar Monate oder Jahre zu Unrecht im Gefängnis verbringen muss. Nach Ihrer Auffassung kann ein Gericht  offenbar nach Lust und Laune erst mal verurteilen - die nächste Instanz kann es ja wieder aufheben.

Nummerierung durch mich eingefügt

1.) Erkundigen sie sich erst einmal über den Sinn des schriftlichen Urteils. Ihr Satz sagt nur aus, dass sie den Inhalt und Zweck nicht verstanden haben bzw. ihn nicht wissen.

2.) Ich habe mich überhaupt nicht zum Inhalt der Urteils geäußert und meine persönliche Meinung im Forum dargelegt. Auch habe ich keine Aussage getroffen, ob dieser Prozess gemäß der Strafprozessordnung ablaufen ist. Übrigens wird die Verteidigung möglicherweise entsprechenden Rechtsmittel einlegen, wenn dies nicht so war. Dazu muss man aber erst einmal, die schrftliche Begründung des Rechtsmittels der Verteidigung abwarten.
Zitieren
#48

Ob der Rat der Anwälte des Verurteilten gut war, sich während des Prozesses nicht zu äußern?
Die sind wahrscheinlich davon ausgegangen, dass die Beweislage so dünn ist (was ja auch der Fall ist),
dass es in unserem Rechtsstaat niemals zu einer Verurteilung kommen könnte.

Einige Tage vor dem Urteil hat sich der Angeklagte dann in einem ZDF-Interview wie folgt geäußert:


Zitat:Wenige Tage vor dem möglichen Urteil im Prozess zum Tod von Daniel Hillig konnte Frontal21 mit dem Beschuldigten Alaa S. ein Telefoninterview führen. Der 23-jährige Syrer sitzt seit einem Jahr in der JVA Waldheim in Untersuchungshaft.

Beitragslänge: 6 min Datum: 20.08.2019

Interview 

Geholfen hat es ihm nicht. Wenn das so stimmt, dass er überhaupt nicht im Tatgeschehen verwickelt war, dann ist das ein doppelter Skandal. Jedenfalls kann er doch niemals zugestochen haben, wenn es gar keine Blut- und DNA-Spuren an ihm gab? Er wurde ja sofort festgenommen. Den anderen Festgenommenen, der mit ihm weggelaufen ist, hat man ja auch nach einigen Monaten freigelassen. Warum ihn nicht? Tja, weil in der Döner-Verkäufer bei Dunkelheit 50 m entfernt erkannt haben will?

Das kann jeder selbst mal ausprobieren - bei Nacht auf der Straße. Ich habe es versucht. Keine Chance, das Gesicht zu erkennen, auch die Kleidung ist zu dunkel. Man könnte höchstens einen Menschen erkennen auf diese Entfernung, den man sehr gut kennt. Auch am Gang, an den Bewegungen und an der Kleidung. Einen Fremden könnte man niemals identifizieren bei einer Gegenüberstellung. Da tun sich ja manche schon schwer, wenn sie einem Täter ins Gesicht geschaut haben. At

Und nicht vergessen, der Hauptverdächtige wird mit internationalem Haftbefehl gesucht!
Zitieren
#49

(28.08.2019, 10:51)Sophie schrieb:  Kann ich nicht in Zusammenhang mit dem von mir Geschriebenen bringen.

Okay, sie wissen nicht was die Strafprozessordnung regelt.

Sie schrieben:

Zitat:Sophie schrieb: [/url]Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, warum das Gericht das Urteil meinte noch vor den Wahlen fällen zu müssen.

Zitat:Die [url=https://de.wikipedia.org/wiki/Deutschland]deutsche Strafprozessordnung (StPO) ist der umfassende Gesetzestext , der die Vorschriften für die Durchführung des Strafverfahrens  im weiteren Sinne beinhaltet.
Quelle 

Um es verständlich zu machen, bewusst die einfache Beschreibung aus Wikipedia gewählt.
Zitieren
#50

(28.08.2019, 11:05)Ich_bins schrieb:  Okay, sie wissen nicht was die Strafprozessordnung regelt.

Sie schrieben:



Um es verständlich zu machen, bewusst die einfache Beschreibung aus Wikipedia gewählt.

Ich weiß nicht, ob SIE es wissen.   Zwinker


Sie wissen, dass es eine StPO gibt - aber sie möchten natürlich lieber nicht sagen, was genau in dieser steht, das verhindert hätte, mit dem Urteil bis nach den Wahlen zu warten. 

Aber wir kennen Sie ja und sind deshalb auch nur wenig verwundert.

Nur warum der Ton immer so überheblich sein muss... wenn doch eigentlich nichts dahinter ist.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema / Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
Letzter Beitrag von KuP
12.04.2024, 12:31
Letzter Beitrag von Anonymous
20.03.2024, 20:01

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste