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Das "Wahlopfer" von Chemnitz
#31

Serge schrieb:Ich denke, ich habe mich klar ausgedrückt, und jeder, der das unvoreingenommen gelesen hat, weiß, was ich sagen wollte und was nicht.
Mich berührt die menschenfeindliche Hetze der einen Seite ebenso unangenehm wie das salbungsvolle Schönreden und Relativieren der anderen Seite. Das eine ist brutal-bösartig, das andere ist subtil-toxisch.
Es geht hier auch nicht um ein "Wurmen" oder ein "falsches Pferd". Das sind Ihre gängigen Begriffe, mit denen Sie gerne Argumente ersetzen.
Und wenn es um die Wahrheit geht, die es ans Licht zu bringen gilt, sollte man sich nicht bewusst einäugig durchs Leben bewegen. Das gilt für Sie wie für einenTeil der Medien.
Aber vielleicht hilft Ihnen ja ein Kommentar aus Ihrem Erbauungsblatt SZ auf die Sprünge.

War es eine "Hetzjagd"? Darauf kommt es nicht an 

Da haben Sie aber geschickt zitiert und das Ihnen Unangenehme weggelassen. Clown
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#32

(28.08.2019, 09:47)EvaLuna schrieb:  Haben Sie immer Zugang zu schriftlichen Urteilsbegründungen, die Sie interessieren?

At
Sie haben diesen Zugang auch. Okay dazu müsste man Grundkenntnisse über den Rechtsstaat und die Veröffentlichung von Urteilen des Gerichts haben. Zwinker

Artikel BverfG zum Urteil vom 26.02.1997 - 6 C 3.96 
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#33

(28.08.2019, 07:20)Serge schrieb:  Nein, es ist nicht völlig daneben, es gehört zusammen.
Weil genau das wollte nämlich dieser Rechercheverbund von SZ, NDR und WDR. Sonst hätte er seinen Bericht nicht vier Tage nach dem Urteil veröffentlicht. Und letztlich stand ja nichts Neues drin. Außer viel „soll” und Deutungsversuchen.
Und dass das Urteil auf wackeligen Beinen steht, habe ich ja erwähnt. 
Diese ganze Geschichte, also Urteil und Reaktion des Rechercheverbunds, zeigt eigentlich nur, wie beschi ... mittlerweile die Lage in Deutschland ist. Es gibt nur mehr Gut und Böse, Schwarz und Weiß, ein Dazwischen ist kaum mehr möglich. Die einen hetzen in ihren Blogs, die anderen versuchen angesichts dessen, was seit 9/15 passiert und unumkehrbar ist, in den Leitmedien und ÖR das Volk umzuerziehen.
Wer kann da bitte noch objektiv sein???
Wann wäre die Veröffentlichung denn angebrachter gewesen? Vor dem Urteil? Nach den Wahlen?
Vielleicht lag das Material eben jetzt erst vor? Sie treiben dasselbe Spiel wie beim Strache-Interview, wenn ich mich
richtig erinnere.

Da Sie sich nach wie vor an dem Begriff "Hetzjagden" aufhängen, wo es eben unterschiedliche Interpretationen gibt, wollen Sie damit aussagen, dass auch die Kritik an diesem Urteil nicht objektiv sein kann?
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#34

(28.08.2019, 09:53)leopold schrieb:  Da haben Sie aber geschickt zitiert und das Ihnen Unangenehme weggelassen. Clown

Erstens soll man ja nicht soviel zitieren und zweitens können Sie es ja selbst lesen. 
Was ich nicht zitiert habe, sind lediglich die Details. An denen können Sie sich ja dann aufgeilen ...
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#35

(28.08.2019, 09:58)EvaLuna schrieb:  Wann wäre die Veröffentlichung denn angebrachter gewesen? Vor dem Urteil? Nach den Wahlen?
Vielleicht lag das Material eben jetzt erst vor? Sie treiben dasselbe Spiel wie beim Strache-Interview, wenn ich mich
richtig erinnere.

Da Sie sich nach wie vor an dem Begriff "Hetzjagden" aufhängen, wo es eben unterschiedliche Interpretationen gibt, wollen Sie damit aussagen, dass auch die Kritik an diesem Urteil nicht objektiv sein kann?

Blablabla … alles Zufall, gell?
Die Kritik am Urteil kann berechtigt sein, aber nehmen Sie bitte den Begriff "objektiv" nicht nur für sich in Anspruch.
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#36

(28.08.2019, 08:21)Martin schrieb:  Zwischen "das Urteil wirft viele Fragen auf" und "der Kerl ist erwiesenermaßen unschuldig" besteht ein gewaltiger Unterschied. Diesen sollten sogar Sie verstehen. Der Rest ist Angelegenheit der gerichtlichen Instanzen und nicht von spekulativen Presseartikeln.

Martin

Da machen Sie es sich aber jetzt recht einfach.

Zunächst einmal: Der Staat muss die Schuld eines Angeklagten nachweisen - nicht umgekehrt dieser sein Unschuld. Und aus diesem Grunde lautet eine maßgebliche Rechtsstaatsformal auch: Im Zweifel für den Angeklagten.

Dann hat der Staatsanwalt die Aufgabe auch Entlastungsmomente für den Angeklagten ans Tageslicht zu bringen und zu bewerten. Wenn also bei der Rekonstruktion des Tathergangs, der Zeuge den angeblichen Täter so positioniert, dass dieser nicht der Täter gewesen sein kann, so sollte das gepaart mit den vielen Widersprüchen, die die Aussagen dieses Zeugen aufweisen, eigentlich dazu reichen zu sagen: Kann man nicht verurteilen - im Zweifel für den Angeklagten.

Nur wenn man natürlich unbedingt einen Täter braucht....

Nein, es ist nicht ausschließlich Sache der Judikative solche Urteile zu bewerten. Soll die Presse tatsächlich dazu einfach schweigen?
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#37

(28.08.2019, 09:55)Ich_bins schrieb:  At
Sie haben diesen Zugang auch. Okay dazu müsste man Grundkenntnisse über den Rechtsstaat und die Veröffentlichung von Urteilen des Gerichts haben. Zwinker

Artikel BverfG zum Urteil vom 26.02.1997 - 6 C 3.96 
Und entspricht das der gängigen Praxis? Ich habe bisher keine Urteilsbegründung zu bestimmten Fällen im Internet gefunden. Und wie lange dauert das dann? Wochen? Monate? Und bis dahin darf sich niemand dazu äußern?
Wo leben Sie denn?

Zitat:Gerichtsentscheidungen werden üblicherweise veröffentlicht in:
  • juristischen und anderen Fachzeitschriften,
  • von den Gerichten oder privaten Verlagen  herausgegebenen Entscheidungssammlungen,
  • in der Fachpresse, kaum in der Tagespresse,
  • in kostenpflichtigen Internet-Datenbanken ,
  • in kostenlosen Internetdatenbanken und auf Websites .
Nur ein kleiner Teil der insgesamt ergehenden Gerichtsentscheidungen wird tatsächlich veröffentlicht, mit großen Unterschieden je nach Gerichtsinstanz.

Publikation von Gerichtsentscheidungen

 
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#38

(28.08.2019, 08:35)Ich_bins schrieb:  Übrigens ist es ein Mindeststandard erst einmal die schriftliche Urteilsbegründung durchzulesen, bevor man sich eine private Meinung bilden kann. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch gar nicht vor.

Der Urteilsspruch wurde doch begründet vor Gericht, oder? Und es waren Reporter anwesend, die diesen vernahmen und nun eben bewerten. Und aufgrund der Berichterstattung im Vorfeld wie über das Urteil, soll man sich keine Meinung bilden dürfen?

Das ist IHRE Privatmeinung. Zwinker
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#39

(28.08.2019, 10:01)Serge schrieb:  Blablabla … alles Zufall, gell?
Die Kritik am Urteil kann berechtigt sein, aber nehmen Sie bitte den Begriff "objektiv" nicht nur für sich in Anspruch.
Ich weiß es nicht, ob das Zufall war oder so geplant.

War es Zufall, dass das Gericht nun den Prozess so schnell und kurz vor den Wahlen abgeschlossen hat, obwohl Ende Oktober geplant war? 19 Verhandlungstage sind auch nicht besonders viel in fast einem Jahr, wenn es um so einen wichtigen Fall geht, der so hohe Wellen schlug und am Ende jemand fast 10 Jahre in den Knast muss.

Und dann nimmt man sich nur 3 Stunden nach dem Plädoyer Zeit für eine Urteilsfindung? Das ist auch ungewöhnlich.
Da kann man schon vermuten, dass das Urteil schon feststand.
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#40

(28.08.2019, 10:11)EvaLuna schrieb:  Ich weiß es nicht, ob das Zufall war oder so geplant.

War es Zufall, dass das Gericht nun den Prozess so schnell und kurz vor den Wahlen abgeschlossen hat, obwohl Ende Oktober geplant war? 19 Verhandlungstage sind auch nicht besonders viel in fast einem Jahr, wenn es um so einen wichtigen Fall geht, der so hohe Wellen schlug und am Ende jemand fast 10 Jahre in den Knast muss.

Und dann nimmt man sich nur 3 Stunden nach dem Plädoyer Zeit für eine Urteilsfindung? Das ist auch ungewöhnlich.
Da kann man schon vermuten, dass das Urteil schon feststand.

Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, warum das Gericht das Urteil meinte noch vor den Wahlen fällen zu müssen. Und ja, es sieht so aus als hätte  das Urteil schon festgestanden. Das wäre bei einem eindeutigen Fall nicht ungewöhnlich und nicht zu beanstanden. Aber hier...

Selbst wenn das Gericht, der felsenfesten Überzeugung sein sollte, dass es den richtigen Täter hat, müsste es alles tun, um den gegenteiligen Anschein nicht erst aufkommen zu lassen.
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