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#51

(09.04.2019, 21:29)Scratch! schrieb:  Mal abgesehen davon, daß "von der Stadt genehmigt" noch lange nicht "hoheitlich" bedeutet (vielleicht solltet ihr beide einfach mal nach "hoheitliche Aufgaben" googeln, das ist doch eh Puks Lieblingsbeschäftigung), wie kommen du und der Puk eigentlich auf den Trichter, die Absperraktion im Spickel wäre nicht genehmigt gewesen?

Ist immer schlecht, wenn man sich nach x Seiten wo draufschaltet. Habe jetzt keine Lust, alles von Adam an zu erläutern.
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#52

(09.04.2019, 19:39)Klartexter schrieb:  Ich habe es eigentlich in Beitrag 11 schon erklärt, Sophie:



Ich bin irrtümlich davon ausgegangen, dass es wohl zum Allgemeinwissen gehört, so etwas zu wissen. Das erklärt sich dadurch, dass ich viele Jahre mit dem Thema involviert war, und von daher eben die praktische Erfahrung eingebracht habe. Ich bin da mitunter etwas ungeduldig in Diskussionen, weil ich mir denke, ich hab es doch schon erklärt, warum das so ist.

Lieber Klartexter, Deine Erklärung ist halt keine. Und wenn etwas zum Allgemeinwissen gehört, sollte man in der Lage sein, auf eine entsprechende Frage, die zutreffende Rechtsquelle zu zitieren, und nicht eine, die Käse ist, wie Du es mit § 44 Abs. 1 Satz 2 StVO tatest.

Es ist schön, dass Du mit dem Thema viele Jahre involviert warst, ich habe dafür mit dem von Dir zitierten Herrn S. studiert und diplomiert.
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#53

Als "Hoheitliche Tätigkeiten" werden jene Aufgaben bezeichnet, deren Erfüllung dem Staat Kraft öffentlichen Rechts obliegen. Diese Erfüllung geschieht durch mittelbare und unmittelbare Staatsverwaltung.

Art 33 Abs. 4 GG 
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_33.html 
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#54

(09.04.2019, 21:36)nomoi schrieb:  @ KT hat in allen Erklärungen vollkommen recht.

Befugnisse werden hier genannt:
https://anwaltauskunft.de/magazin/gesell...itsdienste 

Die erste Feststellung ist auch keine Rechtsgrundlage und die zweite passt nicht zu unserem Thema.
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#55

(09.04.2019, 21:43)Klartexter schrieb:  Das Thema ist zu komplex, um es hier mit ein paar Sätzen zu erklären. Ich zitiere einfach mal ein paar Punkte:

Die Website hat eine Menge Infos, einfach lesen, wenn es interessiert.

Dankeschön. Vielleicht komme ich darauf zurück.

Aber ist denn sicher, das der ACO in Augsburg nur in "Ausnahmefällen" wie beim Frühjahrsandrang im Zoo oder bei Volksfesten eingesetzt wird? Schon die Veranstaltungen der Freilichtbühne fallen m.E. nicht mehr unter "Ausnahme". Sondern die finden plan- und regelmäßig in jedem Sommer statt und die Termine werden lange vorher bekannt gegeben.

Und was Sophie (Gurkengläser in der Maxstraße) und messalina (Handtascheninhaltskontrolle) beschrieben haben, las sich auch nicht wie "Ausnahmezustand". Sondern eher wie eine gewohnheitsmäßige Auslagerung der Kontrollpflichten der Polizei auf Private.

Ich finde das aus diversen Gründen, die ich jetzt wirklich nicht nochmal näher erläutern muss, weil sie alle schon alle da oben irgendwo stehen, einfach nicht richtig. Es gibt hoheitliche Aufgaben, die der Staat auszuführen hat. Und zwar selbst. Völlig egal, ob er das woanders billiger einkaufen könnte. Sonst können wir ja auch die Grundschulen den Zeugen Jehovas überlassen. Die freuen sich sicher über so ein Angebot und übernehmen die "Erziehung" der Kinder dann "ehrenamtlich" und sogar unentgeltlich.
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#56

(09.04.2019, 21:58)PuK schrieb:  Dankeschön. Vielleicht komme ich darauf zurück.

Aber ist denn sicher, das der ACO in Augsburg nur in "Ausnahmefällen" wie beim Frühjahrsandrang im Zoo oder bei Volksfesten eingesetzt wird? Schon die Veranstalungen der Freiflichtbühne fallen m.E. nicht mehr unter "Ausnahme". Sondern die finden regelmäßig in jedem Sommer statt.

Und was Sophie (Gukengläser in der Maxstraße) und messalina bechrieben haben, las sich auch nicht wie "Ausnahmezustand". Sondern eher wie eine gewohnheitsmäßige Auslagerung der Kontrollpflichten der Polizei auf Private.

Ich finde das aus diversen Gründen, die ich jetzt wirklich nicht nochmal näher erläutern muss, weil sie alle schon alle da oben irgendwo stehen, einfach nicht richtig. Es gibt hoheitliche Aufgaben, die der Staat auszuführen hat. Und zwar selbst. Völlig egal, ob er das woanders billiger einkaufen könnte. Sonst können wir ja auch die Grundschulden den Zeugen Jehovas überlassen. Die freuen sich sicher über so ein Angebot und übernehmen die "Erziehung" der Kinder dann "ehrenamtlich" und sogar unentgeltlich.

messalina war m.E. schon nah dran. Es gibt die beliehenen Unternehmer - wie als bekanntestes Beispiel den TÜV - die im Namen und für den Staat hoheitliche Aufgaben übernehmen. Dazu braucht es ein entsprechendes Gesetz.

Und deshalb ist es sehr wahrscheinlich, dass es für die Übertragung von Aufgaben, für die entweder die Stadt oder die Polizei zuständig ist, ebenso eine Vorschrift und Ausführungsvorschriften gibt, in denen klar gesagt wird, wann was und welche Befugnisse.

Und die hätte uns (PuK, messalina, ursprünglich auch mal Bogdan, der hat sich nur ausgeklinkt und mich) eben interessiert. Alle Beschwörungen dahingegehend, dass der ACO das schon soundsoviele Jahre macht und das alles selbstverständlich seine Richtigkeit hat, sind schön und gut - aber letztlich nichts, auf dem das tatsächlich fußen kann.
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#57

(09.04.2019, 21:52)Sophie schrieb:  Die erste Feststellung ist auch keine Rechtsgrundlage und die zweite passt nicht zu unserem Thema.

Die 1. F. benennt auch keine solche, ist aber Einverständnis mit dessen Aussagen,

die 2. F. passt aber zum genannten "Baukran," der einfach so aufgestellt wurde auf Wunsch eines Kratzers,
also "Freundschaftsdienst 
und dem Hinweis zu hoheitlichen Aufgaben des Staates.
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#58

(09.04.2019, 22:08)nomoi schrieb:  die 2. F. passt aber zum genannten "Baukran," der einfach so aufgestellt wurde auf Wunsch eines Kratzers,
also "Freundschaftsdienst 
und dem Hinweis zu hoheitlichen Aufgaben des Staates.

Ich habe das mal überflogen. Mein Eindruck war, dass der Artikel zivilrechtliche Aufgaben privater Sicherheitsdienste behandelt und was sie dabei dürfen.

In unser Fall geht es aber um die Durchführung einer hoheitliche Tätigkeit im Auftrag der zuständigen Behörde durch einen privaten Verein.
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#59

(09.04.2019, 22:13)Sophie schrieb:  Ich habe das .....

In unser Fall geht es aber um die Durchführung einer hoheitliche Tätigkeit im Auftrag der zuständigen Behörde durch einen privaten Verein.

Art 33 (4) GG:  Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen

Und diese Aufgabenübertragung in Abweichung von o.a. an einen privaten Verein
 hat sicherlich (?) nach ausgewogener Überlegung der zuständigen städt. Behörde stattgefunden.   Angel
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#60

(09.04.2019, 22:13)Sophie schrieb:  In unser Fall geht es aber um die Durchführung einer hoheitliche Tätigkeit im Auftrag der zuständigen Behörde durch einen privaten Verein.

Du scheinst es nicht begreifen zu wollen, Sophie. Von daher macht es keinen Sinn, weiter mit Dir über das Thema zu diskutieren. Denn Du scheinst wenig Ahnung zu haben, was eine hoheitliche Tätigkeit ist, oder Du willst uns hier für dumm verkaufen! In der Praxis werden die hoheitlichen Maßnahmen mittels einschlägiger hoheitlicher Maßnahmen erfüllt. Eine hoheitliche Maßnahme ist dabei jedes zweckgerichtete (Verwaltungs-)Handeln mit Erklärungsgehalt. Die hoheitliche Tätigkeit erfolgt durch das Tiefbauamt. Der Arbeiter des Tiefbauamtes erfüllt ebenso wenig eine hoheitliche Tätigkeit beim aufstellen einer Absperrung wie ein Mitarbeiter des ACO. Beide handeln weisungsgebunden, nicht mehr und nicht weniger. Da kannst Du noch so viel behaupten, die Fakten sehen wie von mir geschrieben aus!
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