(09.04.2019, 21:58)PuK schrieb: Dankeschön. Vielleicht komme ich darauf zurück.
Aber ist denn sicher, das der ACO in Augsburg nur in "Ausnahmefällen" wie beim Frühjahrsandrang im Zoo oder bei Volksfesten eingesetzt wird? Schon die Veranstalungen der Freiflichtbühne fallen m.E. nicht mehr unter "Ausnahme". Sondern die finden regelmäßig in jedem Sommer statt.
Und was Sophie (Gukengläser in der Maxstraße) und messalina bechrieben haben, las sich auch nicht wie "Ausnahmezustand". Sondern eher wie eine gewohnheitsmäßige Auslagerung der Kontrollpflichten der Polizei auf Private.
Ich finde das aus diversen Gründen, die ich jetzt wirklich nicht nochmal näher erläutern muss, weil sie alle schon alle da oben irgendwo stehen, einfach nicht richtig. Es gibt hoheitliche Aufgaben, die der Staat auszuführen hat. Und zwar selbst. Völlig egal, ob er das woanders billiger einkaufen könnte. Sonst können wir ja auch die Grundschulden den Zeugen Jehovas überlassen. Die freuen sich sicher über so ein Angebot und übernehmen die "Erziehung" der Kinder dann "ehrenamtlich" und sogar unentgeltlich.
messalina war m.E. schon nah dran. Es gibt die beliehenen Unternehmer - wie als bekanntestes Beispiel den TÜV - die im Namen und für den Staat hoheitliche Aufgaben übernehmen. Dazu braucht es ein entsprechendes Gesetz.
Und deshalb ist es sehr wahrscheinlich, dass es für die Übertragung von Aufgaben, für die entweder die Stadt oder die Polizei zuständig ist, ebenso eine Vorschrift und Ausführungsvorschriften gibt, in denen klar gesagt wird, wann was und welche Befugnisse.
Und die hätte uns (PuK, messalina, ursprünglich auch mal Bogdan, der hat sich nur ausgeklinkt und mich) eben interessiert. Alle Beschwörungen dahingegehend, dass der ACO das schon soundsoviele Jahre macht und das alles selbstverständlich seine Richtigkeit hat, sind schön und gut - aber letztlich nichts, auf dem das tatsächlich fußen kann.