10.11.2017, 11:53
(09.11.2017, 21:16)PuK schrieb: Warum fällt es Ihnen so schwer, auf den Inhalt des Vorgängerposts einzugehen? Ich glaube langsam, dass das bei Ihnen gar keine Ablenkungsmanöver sind.
Lesen Sie bitte nochmal drüber. Über meinen Post und Ihre Antwort. Ich hatte gesagt, es könne kein drittes Geschlecht geben. Und Sie antworten mir das. Ich hätte zumindest erwartet, dass Sie biologisch erklären, wie dieses dritte Geschlecht genotypisch aussieht und wie sich das im Phänotyp Ihrer Meinung nach äußert. Und Vorsicht, es ist schon lange her, aber mich hat das mal interessiert mit den Geschlechtschromosomen. Ausgelöst hat das der Alien³, denn der spielt auf einem Gefängnisplaneten mit Klinefelter-Männern. Denen wird ja immer nachgesagt, sie seien besonders gewalttätig und sexuell übergriffig. Das Problem an den Untersuchungen ist, dass sie nur unter Insassen von Gefängnissen gemacht wurden. Man weiß aber nicht, ob sich die Quote der Klinefelter-Männer, die einsitzen, von der Quote der unauffälligen Leute draußen unterscheidet, denn dazu gibt es keine Statistiken. Deshalb ist das ziemliche Kaffeesatzleserei
Ich habe also einiges dazu gelesen und mir auch Fotos "untenrum" angesehen. (Aber alles seriös, in medizinischen Zeitschriften und Büchern.) Und es war kein einziges Bild dabei, bei dem ich auch nur hätte zögern müssen, um es eindeutig einem Geschlecht zuzuordnen. Ja, es gibt sehr(!) vereinzelt zaghafte Ansätze zu etwas Zweitem. Aber trotzdem überwiegt immer ein Geschlecht sehr deutlich und das korrespondiert natürlich mit dem Genom.
Die Regel ist einfach, und sie steht bereits oben. Wenn es nur X-Chromosomen hat, ist es weiblich. Kommen eines oder mehrere Y-Chromosom ins Spiel, ist es männlich.
Ich bin deswegen nicht näher auf Ihre Ausführungen eingegangen, weil ich sie für irrelevant halte. Es gibt biologisch gesehen mehr oder weniger eindeutige Ausprägungen des weiblichen und des männlichen Geschlechts. Und es gibt uneindeutige Ausprägungen, unter denen die Betroffenen subjektiv oder objektiv leiden, u. a. weil sie bisher oft genötigt wurden, sich für weiblich oder männlich zu entscheiden. Diesen Nöten hat das Verfassungsgericht nun Rechnung getragen und eine dritte Kategorie (intersexuell) eingeführt. Das ist eine juristische und keine biologische Einordnung.