Der/die/das Antragsteller/in/ende hat glaub ich beantragt, "inter/divers" einzutragen. Traurig genug, wenn man so verwirrt ist, dass man nicht mehr weiß, ob man Männlein oder Weiblein ist.
Kann man sich als
Klinefelter-"Mann" dann künftig auch "Superman" oder "Doppelmann" in die Geburtsurkunde eintragen lassen?
Außerdem verstehe ich nicht, wieso es nicht möglich sein soll, bei das Antragsgestellsel das Biogeschlecht festzustellen. Sie können das menschliche Genom vollständig darstellen (nicht: "entschlüsseln"). Warum sollten sie also an der simplen Aufgabe der Zählung von Chromosomen in einer Körperzelle scheitern? Notfalls kann man auch einfach einen Blick auf das werfen, was da unten ist. Dass da unten beides ist, kommt praktisch nicht vor. Und das ist es dann halt.
Ich weiß auch eigentlich nicht, wo da das Problem liegen soll. Das sind so Dinge, in die sich die Leute reinsteigern. So wie ein 18-Jähriger, der anlässlich seines Geburtstags endlich erfährt, dass er als Baby adoptiert worden ist. Da kann jetzt eine Welt zusammenbrechen, aber wieso denn eigentlich? Darauf kommt es doch gar nicht an, ob es die leiblichen Eltern sind oder Adoptiveltern. Genausowenig, wie es mich interessiert, was auf meinem Personalausweis oder im Reisepass steht. Da sind unten so komische Ziffern und Zeichen, so wie ">". Und mein Geburtsdatum steht da unten auch, aber
rückwärts. Und auf dem Personalausweis steht "Personal". Da kann ich mir jetzt entweder eine Verschwörungstheorie draus stricken oder das alles als simple Verwaltungsakte sehen. Welche natürlich im Fall der Adoption gravierende Folgen nach sich ziehen, weil sie Verwandtschaftsverhältnisse erlöschen lassen und neue begründen. Und das ist eben der Unterschied zum Geschlecht im Perso. Wenn jeder jeden und jede heiraten darf, so wie jetzt, dann ist es doch völlig egal, was ein Amt in meinen Perso oder Pass schreibt. Das sind einfach Personaldokumente und man kann das Geschlecht meiner Ansicht nach da auch gerne weglassen. Der Grenz- oder Polizeibeamte wird es, falls es seiner Ansicht nach der Wahrheitsfindung dienen könnte, am Gesicht und an der Figur erkennen und wenn nicht, dann wird er Mittel und Wege finden, es durch Inaugenscheinnahme* oder Abtastung der entsprechenden Körperteile zweifelsfrei festzustellen.
(Insidertipp: Das BVerfG ist seit einiger Zeit nicht mehr, was es mal es mal war. Lies doch ab und zu mal den Danisch, aber vorsichtig. Den darf man in den Meinungen nicht so ernst nehmen. Aber die Fakten stimmen. Der ist zu schlau, irgendwas zu schreiben, was ihn juristisch angreifbar macht. Und bei ihm stehen zum BVerfG immer wieder mal ein paar Hintergründe, warum es seit etwa 10 Jahren nicht mehr funktioniert, wie es sollte. Mit Namen und allem. Mir kommt das alles ziemlich schlüssig vor. Also, seine Erläuterungen und Schlussfolgerungen zum BVerfG, sonst mag ich ihm nicht immer folgen. Aber ich lese ihn gerne. Er schreibt auch einen lockeren Stil.)
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* In Österreich sogns übrigens
Lokalaugenschwein Lokalaugenschein dazu.