27.10.2021, 08:54
Es ist möglich alles in einem Dokument, das z.B. lautet:
"General- und Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung"
rechtzeitig zu regeln.
Ist das rechtlich i.O., am besten über einen Notar, braucht man kein Betreuungsgericht o.ä..
Dann noch eine Patientenverfügung - und alles ist im grünen Bereich.
Nichts für Geizhälse - ein 4-stelliger Betrag wird fällig.
und
Je früher desto besser - man weiß ja nie.
Anmerkung: man sollte bei der Benennung der Betreuungsperson(en) mehrere benennen
- man weiß ja nie.
"General- und Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung"
rechtzeitig zu regeln.
Ist das rechtlich i.O., am besten über einen Notar, braucht man kein Betreuungsgericht o.ä..
Dann noch eine Patientenverfügung - und alles ist im grünen Bereich.
Nichts für Geizhälse - ein 4-stelliger Betrag wird fällig.
und
Je früher desto besser - man weiß ja nie.
Anmerkung: man sollte bei der Benennung der Betreuungsperson(en) mehrere benennen
- man weiß ja nie.
Zitat:Das ist ein "sehr" weites Feld (Effie Briest) / von mir angepasst, Fontane