(08.05.2020, 13:16)messalina schrieb: Also ich weiß ja nicht, das hat das Gericht aber doch gar nicht gesagt? Nur dass das mit dem "Doppelzentner fleischgewordene Dummheit" Hetze ist. Aber soviel ich weiß gibt es Hetze gar nicht als Straftat, so ähnlich wie bei Hate Speech, die gibt es ja auch nicht.
Und Hetze ist auch nicht automatisch gleichzeitig eine Straftat. Weil wenn ich jetzt als Beispiel sagen würde, "15-jähriger in Augsburg erstochen, von einem afghanischen Flüchtling" dann sehen das vielleicht manche Gutmenschen als Hetze aber es stimmt ja und ist bestimmt nicht strafbar sowas zu sagen, oder?
Nein messalina, in dem Verfahren ging es darum, dass Herr Broder der Frau Roth die Aussage verbieten lassen wollte, er verbreite Hetze und Falschbehauptungen. Das ist für ihn aber zum eigenen Knieschuss geworden, denn das Gericht hat Herrn Broder darüber belehrt, dass er Hetze und Falschbehauptungen verbreite und ihm das auch mit diversen Beispielen belegt. Frau Roth wurde sogar das Recht zugesprochen, ihm auf eine ebenso abfällige Art zu antworten, was Frau Roth aber sicher nicht macht. Denn sie hat bisher immer Contenance bewahrt und weiß, was Höflichkeit und Anstand ist. Ich kann zwar wenig mit ihren Vorlieben und Gedanken anfangen, aber wenn man bedenkt, mit wieviel Beleidigungen ihre politischen Gegner sie "beschenken", da kann man ihren Entgegnungen darauf nur Respekt zollen
Es ist ja wie hier im Forum auch: Man darf durchaus unterschiedliche Meinungen vertreten, man darf einer Behauptung auch gerne mit belegbaren Fakten entgegen treten. Aber sobald eine Entgegnung praktisch nur noch aus hilflosen Beleidigungen besteht, ohne dass man selbst etwas belegbares mit einbringt, zeigt das doch nur, dass der "Andere" offenbar doch nicht so falsch lag.
Frau Roth könnte nun Broder wegen seiner Äußerung, sie sei ein "Doppelzentner fleischgewordene Dummheit" beispielsweise wegen übler Nachrede anzeigen, denn die ist sehr wohl eine Straftat. Lesen Sie einfach mal die
§ 185 StGB und
186 StGB. Ihr Beispiel mit dem 15jährigen kann durchaus als Hetze verstanden werden, denn Sie unterschlagen etwas wesentliches: Die Tat war ein Familienstreit und spielte sich in einer Asylunterkunft ab. Ihr Satz spiegelt aber etwas anderes vor, nämlich dass ein Augsburger von einem afghanischen Flüchtling erstochen worden sei. Denn sonst macht der Verweis auf die Herkunft des Täters ja keinen Sinn.