(30.11.2019, 14:27)Klartexter schrieb: Nein, das hätte man eben nicht können. Denn da gibt es zum einen Brandschutzvorschriften, dann gibt es die EBO, das ist die Eisenbahnbetriebsordnung. Bei eventuellen Unglücken muss gewährleistet sein, dass Personen über die Treppen ausreichend Fluchtmöglichkeiten haben. Eine Rolltreppe ist da nicht geeignet. Sie können im übrigen sowohl mit Aufzug wie mit Rolltreppe von den Ebenen -1 und -2 zu den Bahnsteigen kommen. Wie gesagt, es gibt ja regelmäßig Führungen durch die Baustelle, auch gibt es den Infopavillion, wo Sie Ihre Fragen beantwortet bekommen.
Entschuldigung, ich möchte nicht streiten und besserwissen, aber VERSTEHEN können wäre nett.
Uns wurde jetzt als Argument angeführt, die
Bahnsteige wären nicht breit genug gewesen für einen barrierefreien Ausbau ohne Untertunnelung. Und nun, da messalina messerscharf folgerte, dass durch die jetzige Maßnahme ja auch Rolltreppen und Aufzüge auf diesen ankommen müssen, sind die Bahnsteige auf einmal gar nicht mehr das ausschlaggebende Kriterium. Sag mal, wollt ihr uns veräppeln.
Dass man unterirdisch für die Zugänge zu den Bahngleisen etwas hätte machen müssen, ist doch selbstverständlich. Aber das wäre doch wohl einfacher gewesen als nochmal ein Stockwerk tiefer zu buddeln und ein Platz für eine Wendeschleife zu schaffen und noch mehr Meter graben zu müssen als für eine andere Lösung notwendig.