(29.08.2019, 21:27)Sophie schrieb: (Du könntest mal was zu dem Thread sagen, den ich eigens für dich angelegt habe )
Okay, finde den Thread gerade nicht, kann mich aber an ein selten gut gemachtes und in ausnahmsweise geschmackvollen Rot- und Purpurtönen gehaltenes Graffiti erinnern. Graffitis halte ich normalerweise für Sachbeschädigung, Banalisierung des öffentlichen Raums, unsensibles Geschmier und Schlimmeres, aber das gezeigte blieb mir relativ positiv haften - ohne wäre besser. Jedenfalls war ichs nicht - es war ein forr²est.
Alabama
Ah,
da isser, doch nur 1 r. Zurück zu Fischer:
Zitat:Für das Todesopfer gibt es einen Gedenkstein. Es sind seit der Tat ungefähr weitere 800 Menschen in Deutschland vorsätzlich getötet worden, für die es keine Gedenksteine gibt. An den meisten hat die öffentliche Trauergemeinde deutlich weniger Anteil genommen als an jeder Katze, die vom Baum gerettet, und jedem Ferkel, das von einer Prinzessin adoptiert wurde.
Knapp daneben ist auch vorbei, sagt Karl Marx. In § 261 StPO steht, dass das Gericht sein Urteil "nach freier Überzeugung" gewinnt. Das heißt: Es gibt im deutschen Strafrecht keine "Beweisregeln" (wie sie früher einmal verbreitet waren: "Sieben Zeugen sagen die Wahrheit" und Ähnliches). "Freie Überzeugung" bedeutet natürlich nicht Willkür oder "fester Glaube", der Richter muss rationale, in ihrer Vernünftigkeit überprüfbare Gründe haben. Der Zweifelssatz sagt, dass ein Gericht nicht verurteilen darf, wenn es vernünftig begründete Zweifel hat, und dass es umgekehrt nur verurteilen darf, wenn es keine Zweifel hat. Wenn also ein Gericht verurteilt, weil es keine Zweifel hat, dann kann das zwar aus allen möglichen Gründen falsch sein, ist aber ganz gewiss kein Verstoß gegen den Zweifelssatz. Wer das behauptet, hat einfach keine Ahnung und sollte es unbedingt unterlassen, Leitartikel über Strafprozesse zu schreiben.
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/c...84028.html
Schwer verdaulich zwar, aber eine Watschn für Journalisten. Das war wohl der Zweck der rechtsgelehrten Übung.