07.03.2017, 18:21
Zitat:Das Landgericht Würzburg hat entschieden, dass Facebook nicht aktiv nach Inhalten suchen muss, die einen syrischen Flüchtling fälschlich und rechtswidrig als Terrorist beziehungsweise Attentäter bezeichnen. Der Betroffene unterlag mit seinem Anliegen.
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/...46173.html
Ein anders lautendes Urteil hätte dazu geführt, dass Facebook und andere soziale Medien in Deutschland verboten werden müssten. So eine Suche lässt sich auch mit moderner KI nicht umsetzen, deshalb wäre nur ein Verbot bzw. ein Rückzug geblieben.
Martin