20.02.2017, 09:07
(20.02.2017, 01:22)Serge schrieb: Letztlich gibt es für alle möglichen Vorfälle, Missverständnisse, Unterstellungen usw. eine ganz einfache und vernünftige Lösung:
Das Tragen religiöser Symbole (Kopftuch, Kippa, große Kreuze an Ketten, Kreuze usw.) in allen öffentlichen Einrichtungen mit Parteienverkehr (Behörden, Schulen, Gerichte usw.) sollte nicht erlaubt sein. Sollte die Religionsfreiheit höher zu bewerten sein als das Neutralitätsgebot, so sollte dies gesetzlich geändert werden.
Der Forderung kann ich mir nur anschließen.