19.02.2017, 20:17
(19.02.2017, 19:56)leopold schrieb: Warum weigern Sie sich dann standhaft anzunehmen, dass die BAMF-Mitarbeiterin einfach ihre Arbeit gemacht hat? Oder haben Sie Anhaltspunkte, dass es nicht so ist außer dem Umstand, dass die Frau bei ihrer Arbeit ein Kopftuch trug? Übrigens mit Billigung ihres Arbeitgebers.
Wo habe ich mich geweigert anzunehmen, dass sie ihre Arbeit in objektiver Weise gemacht hat? Ich weiß es nicht. Es gibt allerdings den Vorwurf eines christlichen Antragstellers, dass sie es nicht gemacht habe. Genaueren Einblick hat allerdings niemand. Aber darum ging es mir auch gar nicht. Sondern darum, dass man leicht vermeiden könnte, dass solche Vorwürfe an äußeren Umständen wie dem Tragen eines Kopftuches festgemacht werden könnten. Wobei allerdings ich nicht weiß, ob es nur das Kopftuch war, das zum Vorwurf der Benachteiligung führte.
Und ich wette, Sie wissen es auch nicht.
Aber woher glauben Sie zu wissen, dass die muslimische BAMF-Mitarbeiterin die Entscheidung, den Asylantrags abzulehnen, so objektiv und unvoreingenommen getroffen hat, dass die Vorwürfe unberechtigt sind?
A propos Billigung des Arbeitgebers.
Aus den Focus-Artikel:
"Das Bamf hingegen beanstande das Tragen von Kopftüchern in der Behörde nicht, berichtet die „Welt“ weiter. Grundsätzlich dürfe ein Arbeitgeber dies nur einschränken, wenn es sachliche Gründe dafür gebe. Dazu zähle etwa die Sicherheit am Arbeitsplatz oder die Störung des Betriebsfriedens."
Glauben Sie nicht, dass hier der Arbeitgeber etwas nachlässig war?
Glauben Sie nicht, dass in solchen Situationen durchaus die Sicherheit am Arbeitsplatz und sogar der Betriebsfrieden gestört werden könne?
Durch Beschimpfungen, Bedrohungen und Handgreiflichkeiten, die in solchen Situationen entstehen können? Noch nie davon gehört?