19.02.2017, 18:22
(19.02.2017, 13:43)leopold schrieb: Als ich beim Staat anfing, musste ich eine Erklärung abgeben, dass ich kein Scientologe bin und auch nie Kontakt damit hatte. Der Islam ist eine eingetragene Religionsgemeinschaft und unterliegt der grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit. Nochmals die Frage: Wollen Sie das Tragen christlicher Symbole am Arbeitsplatz auch verbieten?
Wissen Sie denn, ob die muslimische Sachbearbeiterin so wie Sie verbeamtet ist?
Aber davon abgesehen: Das Tragen religiöser Symbole am Arbeitsplatz sollte verboten sein in den Fällen, wo der Bedienstete - egal ob Beamter oder Angestellter - im Publikumsverkehr in seiner Funktion als Vertreter des Staates auftritt. Siehe BB.
Solange er in einem Kabäuschen mit einem oder zwei Mitarbeitern am PC vor sich hinwurstelt und nur in der Kantine gesehen wird, kann er sich meinetwegen mit Kreuzen und Halbmonden behängen und mit Kippas und Kopftüchern schmücken.