21.02.2017, 17:39
(21.02.2017, 17:24)SilverSurfer schrieb: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/ei...-1.3388657
Entscheidung gefallen....
"Bausparkassen dürfen ihren Kunden kündigen, wenn diese mehr als zehn Jahre lang kein Baudarlehen in Anspruch nehmen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Der Richterspruch beendet zwei Verfahren zwischen der Bausparkasse Wüstenrot und ihren Kunden. Sie stehen beispielhaft für den Streit, den Tausende Bausparer mit ihren Kassen führen. Das Urteil ist deshalb von größerer Bedeutung.
..."
Damit dürften alle Verträge, die älter als 10 Jahre sind und kein Darlehn in Anspruch genommen wurde, gekündigt werden.
Nachtrag: Der Spiegel schreibt:
Zitat:ist der Vertrag seit zehn Jahren zuteilungsreif, haben die Institute laut BGH-Urteil aber ein Kündigungsrecht
Quelle mit Aktenzeichen
Das wäre etwas anderes als: darf nach 10 Jahren kündigen.
Zuteilungsreif hat meines Wissens folgende Bedingungen:
- Mindestsparguthaben erreicht
- Mindesttansparzeit wurde eingehalten
- Bewertungzahl wurde erreicht
Zur Kündigung dürften der zweite und dritte Punkt keine Rolle spielen.