25.02.2019, 10:00
(25.02.2019, 09:36)Martin schrieb: Früher gabs das m.W. schon ab 20 Jahren, wurde dann auf 25 und jetzt auf 30 Jahre erhöht, sofern mich meine Erinnerung nicht trübt. KFZ die also unter die alte Regelungen fallen können ein H-Kennzeichen besitzen, ohne 30 Jahre alt zu sein.
Ja, gell. So in etwa muss es gewesen sein. Muss aber noch bei meinem Kumpel zurückfragen, was das genau für ein Fiat-Modell ist. Ein Ducato, wie der FCAler sagt, könnte es aber gut sein, denn davon haben sie damals auch nackte Fahrgestelle mit Motor verkauft. Aber genaueres kann ich momentan noch nicht sagen.
Irgendwann heute vormittag weiß ich dann mehr.
Wait for it...