02.02.2017, 17:48
(02.02.2017, 14:30)_solon_ schrieb: Wenn er schlau ist sagt er, daß dies privatrechtliche Verträge sind. Die 20% des Landesniedersachsen sollen ja auch für diese Abfidung gestimmt haben.
Dann ist die Sache klar - bleibt höchsten ein Meckern von denen die nicht der Lage sind/waren solche Veträge auzuhandeln.
Sind Sie ein Träumerle oder ein Dummkopf?
Es gibt eine Form von "Schläue", mit der sich Art. 157 StGB befasst. Die Bezahlung könnte in der Höhe auch den Tatbestand der Untreue nach dem Aktiengesetz berühren, dem Anteilseigner Land Niedersachsen sollte dieser Vorwurf konkret gemacht werden können.
Schulz kann als notorischer Vorteilsnehmer weder an der Höhe der durch nichts zu rechtfertigenden "Prämie" Anstoß nehmen, noch hat er seine Nahles angewiesen, das Gesetz zur Schaffung der Einheitsgewerkschaft zurückzuziehen. Er möchte seine Groko-Eignung nicht gefährden, nehme ich an.
Keine Sorge, solon, ich erhalte weder Lohn noch erziele ich ein Einkommen. Ich habe eine Gage ausgehandelt, für die andere nicht im Lohn gedrückt werden müssen, was bei VW ganz offensichtlich der Fall ist.