(04.02.2017, 17:11)TomTinte schrieb: Es wurde vergangene Woche das BKA Gesetz novelliert. Das Bundeskabinett hat die Novellierung beschlossen. Es wird mit größter Wahrscheinlichkeit auch den Bundestag (Bundesrat ???) passieren.
Von den Sicherheitsorganen eingestufte Gefährder müssen dann eine elektronische Fußfessel tragen.
Ich habe bewusst den Heise Link genommen, da auch eine Erklärung im Artikel steht, wie die elektronische Fußfessel funktioniert. Klick mich an.
Ja und? Keine Bedenken zur Novellierung? Keine Fragestellung was genau eigentlich Gefährder im Sinne des Gesetzes sein werden. Bzw. noch schöner: mutmaßliche Gefährder.
Etwas ausführlicher und kritischer als der Heise-Artikel Constanze Kurz in
netzpolitik.org :
>>Der Begriff des „Gefährders“ ist rechtlich nicht genau bestimmt. Klar ist nur, dass es kein Verdächtiger einer konkreten Straftat ist, gegen den ermittelt werden könnte, sondern eher ein Mensch gemeint ist, dem eine verbrecherische Gewalttat in der Zukunft zuzutrauen wäre. Wer aber entscheidet, ob jemand als „Gefährder“ eingestuft wird oder nicht? Der Minister deutet hier nur an, dass bei der Gefahrenabwehr das BKA und eventuell ein Richter diese Entscheidung treffen müssten.<<
Evtl. ein Richter. Da verschlägt es einem die Sprache.
Eine Software soll im Übrigen ermitteln helfen wer als Gefährder eingestuft wird.
So weit sind wir also schon. Ein Programm befindet darüber, ob jemand Hausarrest hat.
Und das ist dann ein Gesetzesentwurf, der erlassen werden soll, weil ein anderes Gesetz in Teilen als verfassungswidrig kassiert wurde.