Die MyBB-Forensoftware und somit auch "Treffpunkt Königsplatz" nutzt Cookies
Treffpunkt Königsplatz verwendet Cookies aus funktionellen Gründen der MyBB-Forensoftware welche für eine korrekte Forenfunktion unabdinglich sind. Insbesondere um Deine Login-Informationen zu speichern wenn Du registriert bist und Deinen letzten Besuch wenn Du es nicht bist. Cookies von Treffpunkt Königsplatz speichern auch die spezifischen Themen, die Du gelesen hast und wann diese zum letzten Mal gelesen wurden.

Cookies sind kleine Textdokumente, welche auf Deinem Computer gespeichert werden. Die von Treffpunkt Königsplatz gesetzten Cookies können nur auf dieser Website verwendet werden und stellen in keinster Weise ein Sicherheitsrisiko dar.

Bitte teile uns durch untenstehende Auswahl mit, ob Du die Cookies von Treffpunkt Königsplatz akzeptierst oder ablehnst.
Um alle von Treffpunkt Königsplatz gesetzten Cookies zu löschen (Grundeinstellung herstellen) bitte hier klicken.

Nachstehend die Auflistung der bei Treffpunkt Königsplatz verwendeten Cookies sowie deren Bedeutung.


Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass Dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.
Treffpunkt Königsplatz
(Pavillon vergrößern = mit Maus berühren)
Pavillon

Thema geschlossen

Novellierung des BKA Gesetzes
#1

Es wurde vergangene Woche das BKA Gesetz novelliert. Das Bundeskabinett hat die Novellierung beschlossen. Es wird mit größter Wahrscheinlichkeit auch den Bundestag (Bundesrat ???) passieren.
Von den Sicherheitsorganen eingestufte Gefährder müssen dann eine elektronische Fußfessel tragen. 

Ich habe bewusst den Heise Link genommen, da auch eine Erklärung im Artikel steht, wie die elektronische Fußfessel funktioniert. Klick mich an. 
#2

(04.02.2017, 17:11)TomTinte schrieb:  Es wurde vergangene Woche das BKA Gesetz novelliert. Das Bundeskabinett hat die Novellierung beschlossen. Es wird mit größter Wahrscheinlichkeit auch den Bundestag (Bundesrat ???) passieren.
Von den Sicherheitsorganen eingestufte Gefährder müssen dann eine elektronische Fußfessel tragen. 

Ich habe bewusst den Heise Link genommen, da auch eine Erklärung im Artikel steht, wie die elektronische Fußfessel funktioniert. Klick mich an. 

Ich bin mir nicht sicher

- ob das Gestz verfassungskonform ist und
- ob man diese Fußfessel nicht kaltstellen bzw. überlisten kann.
#3

(04.02.2017, 17:11)TomTinte schrieb:  Es wurde vergangene Woche das BKA Gesetz novelliert. Das Bundeskabinett hat die Novellierung beschlossen. Es wird mit größter Wahrscheinlichkeit auch den Bundestag (Bundesrat ???) passieren.
Von den Sicherheitsorganen eingestufte Gefährder müssen dann eine elektronische Fußfessel tragen. 

Ich habe bewusst den Heise Link genommen, da auch eine Erklärung im Artikel steht, wie die elektronische Fußfessel funktioniert. Klick mich an. 

Ja und? Keine Bedenken zur Novellierung? Keine Fragestellung was genau eigentlich Gefährder im Sinne des Gesetzes sein werden. Bzw. noch schöner: mutmaßliche Gefährder.

Etwas ausführlicher und kritischer als der Heise-Artikel Constanze Kurz in netzpolitik.org :

>>Der Begriff des „Gefährders“ ist rechtlich nicht genau bestimmt. Klar ist nur, dass es kein Verdächtiger einer konkreten Straftat ist, gegen den ermittelt werden könnte, sondern eher ein Mensch gemeint ist, dem eine verbrecherische Gewalttat in der Zukunft zuzutrauen wäre. Wer aber entscheidet, ob jemand als „Gefährder“ eingestuft wird oder nicht? Der Minister deutet hier nur an, dass bei der Gefahrenabwehr das BKA und eventuell ein Richter diese Entscheidung treffen müssten.<<

Evtl. ein Richter. Da verschlägt es einem die Sprache.

Eine Software soll im Übrigen ermitteln helfen wer als Gefährder eingestuft wird.

So weit sind wir also schon. Ein Programm befindet darüber, ob jemand Hausarrest hat.

Und das ist dann ein Gesetzesentwurf, der erlassen werden soll, weil ein anderes Gesetz in Teilen als verfassungswidrig kassiert wurde.
#4

Die elktr. Fussfesseln werden nicht ein Opfer verhindern...
Was passiert bei Verstoß gegen das Hausarrest? Explodiert dann nach 30 sek. die Fessel? 
Science Fiction lässt grüßen. 
Erinnert mich schwer an Minority Report http://www.film-lexikon.com/film_minorit...t-2002.htm 

Das ist rechtlich ein Ritt auf der Rasierklinge. Tipps kann man sich dann bei Erdogan holen, wie man mutmaßliche Gefährder von der Straße holt.... Innocent
#5

(05.02.2017, 04:43)SilverSurfer schrieb:  Die elktr. Fussfesseln werden nicht ein Opfer verhindern...
Was passiert bei Verstoß gegen das Hausarrest? Explodiert dann nach 30 sek. die Fessel? 
Science Fiction lässt grüßen. 
Erinnert mich schwer an Minority Report http://www.film-lexikon.com/film_minorit...t-2002.htm 

Das ist rechtlich ein Ritt auf der Rasierklinge. Tipps kann man sich dann bei Erdogan holen, wie man mutmaßliche Gefährder von der Straße holt.... Innocent


Also grundsätzlich könnte es mögliche Täter schon abschrecken, wenn sie  wissen, dass sie nach dem Verlassen des Hauses geortet werden können, es sei denn, sie entledigten sich der Fessel, dann wüsste man nur, dass.... das würde allerdings, würden sie dann gefasst zu einem Gefängnisaufenthalt führen. Reine Vorbereitungshandlungen zu einem Attentat, Auskundschaftungen, Besorgungsfahrten könnte man so ggf. also schon verhindern oder reduzieren.

Nur wird die Versuchung groß sein, möglichst viele Leute aus dem Verkehr zu ziehen, die nur irgendwie mit einem mutmaßlichen Gefährder zu tun hatten/haben, denn wenn was passierte, würden ja Vorwürfe gemacht. Dass die Einstufung per Software geschieht ist insofern nicht beruhigend, weil die spuckt ja nur aus, was vorgedacht worden ist.

Alles in allem wirklich erschreckend  - vor allem  wenn noch nur evtl. von einem Richter angeordnet. Wer kommt denn sonst noch so in Frage? Die Putzfrau im BKA?
#6

(04.02.2017, 20:33)_solon_ schrieb:  Ich bin mir nicht sicher

- ob das Gestz verfassungskonform ist und
- ob man diese Fußfessel nicht kaltstellen bzw. überlisten kann.

Ich bin mir auch nicht sicher. Gerade bei der Verschärfung der Sicherheitsgesetze fallen ja Gesetze bzw. deren Änderung beim Bundesverfassungsgericht durch. Das beste Beispiel ist die Vorratsdatenspeicherung. Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht ein Augenmerk auf die freiheitlich-demokratischen Grundrechte der Bürger hat.
#7

(05.02.2017, 04:43)SilverSurfer schrieb:  Das ist rechtlich ein Ritt auf der Rasierklinge. Tipps kann man sich dann bei Erdogan holen, wie man mutmaßliche Gefährder von der Straße holt.... Innocent

Die rechtliche Unsicherheit ließe sich vermeiden, wenn man gewisse Verhaltensweisen und Aussagen unter Strafe stellen würde. Wer bspsw. Selbstmordattentate lobt oder gar dazu aufruft, sollte nicht als "Gefährder" bezeichnet, sondern als Straftäter verurteilt werden. "Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt." (Thomas Mann).

Martin
#8

(05.02.2017, 10:28)TomTinte schrieb:  Ich bin mir auch nicht sicher. Gerade bei der Verschärfung der Sicherheitsgesetze fallen ja Gesetze bzw. deren Änderung beim Bundesverfassungsgericht durch. Das beste Beispiel ist die Vorratsdatenspeicherung. Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht ein Augenmerk auf die freiheitlich-demokratischen Grundrechte der Bürger hat.

Mein Unsicherheitsempfinden geht eher in die Richtung, daß gegen einen Gefährder ja noch nix vorliegt. Er ist nicht vorbestraft. Die Obrigkeit hat Vermutungen, Verdachte, Hinweise - aber nichts Festes in der Hand.
Thema geschlossen


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema / Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
Letzter Beitrag von KuP
12.04.2024, 12:31
Letzter Beitrag von Anonymous
20.03.2024, 20:01

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste