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Novellierung des BKA Gesetzes - Druckversion

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Novellierung des BKA Gesetzes - TomTinte - 04.02.2017

Es wurde vergangene Woche das BKA Gesetz novelliert. Das Bundeskabinett hat die Novellierung beschlossen. Es wird mit größter Wahrscheinlichkeit auch den Bundestag (Bundesrat ???) passieren.
Von den Sicherheitsorganen eingestufte Gefährder müssen dann eine elektronische Fußfessel tragen. 

Ich habe bewusst den Heise Link genommen, da auch eine Erklärung im Artikel steht, wie die elektronische Fußfessel funktioniert. Klick mich an. 


RE: Novellierung des BKA Gesetzes - _solon_ - 04.02.2017

(04.02.2017, 17:11)TomTinte schrieb:  Es wurde vergangene Woche das BKA Gesetz novelliert. Das Bundeskabinett hat die Novellierung beschlossen. Es wird mit größter Wahrscheinlichkeit auch den Bundestag (Bundesrat ???) passieren.
Von den Sicherheitsorganen eingestufte Gefährder müssen dann eine elektronische Fußfessel tragen. 

Ich habe bewusst den Heise Link genommen, da auch eine Erklärung im Artikel steht, wie die elektronische Fußfessel funktioniert. Klick mich an. 

Ich bin mir nicht sicher

- ob das Gestz verfassungskonform ist und
- ob man diese Fußfessel nicht kaltstellen bzw. überlisten kann.


RE: Novellierung des BKA Gesetzes - Sophie - 05.02.2017

(04.02.2017, 17:11)TomTinte schrieb:  Es wurde vergangene Woche das BKA Gesetz novelliert. Das Bundeskabinett hat die Novellierung beschlossen. Es wird mit größter Wahrscheinlichkeit auch den Bundestag (Bundesrat ???) passieren.
Von den Sicherheitsorganen eingestufte Gefährder müssen dann eine elektronische Fußfessel tragen. 

Ich habe bewusst den Heise Link genommen, da auch eine Erklärung im Artikel steht, wie die elektronische Fußfessel funktioniert. Klick mich an. 

Ja und? Keine Bedenken zur Novellierung? Keine Fragestellung was genau eigentlich Gefährder im Sinne des Gesetzes sein werden. Bzw. noch schöner: mutmaßliche Gefährder.

Etwas ausführlicher und kritischer als der Heise-Artikel Constanze Kurz in netzpolitik.org :

>>Der Begriff des „Gefährders“ ist rechtlich nicht genau bestimmt. Klar ist nur, dass es kein Verdächtiger einer konkreten Straftat ist, gegen den ermittelt werden könnte, sondern eher ein Mensch gemeint ist, dem eine verbrecherische Gewalttat in der Zukunft zuzutrauen wäre. Wer aber entscheidet, ob jemand als „Gefährder“ eingestuft wird oder nicht? Der Minister deutet hier nur an, dass bei der Gefahrenabwehr das BKA und eventuell ein Richter diese Entscheidung treffen müssten.<<

Evtl. ein Richter. Da verschlägt es einem die Sprache.

Eine Software soll im Übrigen ermitteln helfen wer als Gefährder eingestuft wird.

So weit sind wir also schon. Ein Programm befindet darüber, ob jemand Hausarrest hat.

Und das ist dann ein Gesetzesentwurf, der erlassen werden soll, weil ein anderes Gesetz in Teilen als verfassungswidrig kassiert wurde.


RE: Novellierung des BKA Gesetzes - SilverSurfer - 05.02.2017

Die elktr. Fussfesseln werden nicht ein Opfer verhindern...
Was passiert bei Verstoß gegen das Hausarrest? Explodiert dann nach 30 sek. die Fessel? 
Science Fiction lässt grüßen. 
Erinnert mich schwer an Minority Report http://www.film-lexikon.com/film_minority-report-2002.htm 

Das ist rechtlich ein Ritt auf der Rasierklinge. Tipps kann man sich dann bei Erdogan holen, wie man mutmaßliche Gefährder von der Straße holt.... Innocent


RE: Novellierung des BKA Gesetzes - Sophie - 05.02.2017

(05.02.2017, 04:43)SilverSurfer schrieb:  Die elktr. Fussfesseln werden nicht ein Opfer verhindern...
Was passiert bei Verstoß gegen das Hausarrest? Explodiert dann nach 30 sek. die Fessel? 
Science Fiction lässt grüßen. 
Erinnert mich schwer an Minority Report http://www.film-lexikon.com/film_minority-report-2002.htm 

Das ist rechtlich ein Ritt auf der Rasierklinge. Tipps kann man sich dann bei Erdogan holen, wie man mutmaßliche Gefährder von der Straße holt.... Innocent


Also grundsätzlich könnte es mögliche Täter schon abschrecken, wenn sie  wissen, dass sie nach dem Verlassen des Hauses geortet werden können, es sei denn, sie entledigten sich der Fessel, dann wüsste man nur, dass.... das würde allerdings, würden sie dann gefasst zu einem Gefängnisaufenthalt führen. Reine Vorbereitungshandlungen zu einem Attentat, Auskundschaftungen, Besorgungsfahrten könnte man so ggf. also schon verhindern oder reduzieren.

Nur wird die Versuchung groß sein, möglichst viele Leute aus dem Verkehr zu ziehen, die nur irgendwie mit einem mutmaßlichen Gefährder zu tun hatten/haben, denn wenn was passierte, würden ja Vorwürfe gemacht. Dass die Einstufung per Software geschieht ist insofern nicht beruhigend, weil die spuckt ja nur aus, was vorgedacht worden ist.

Alles in allem wirklich erschreckend  - vor allem  wenn noch nur evtl. von einem Richter angeordnet. Wer kommt denn sonst noch so in Frage? Die Putzfrau im BKA?


RE: Novellierung des BKA Gesetzes - TomTinte - 05.02.2017

(04.02.2017, 20:33)_solon_ schrieb:  Ich bin mir nicht sicher

- ob das Gestz verfassungskonform ist und
- ob man diese Fußfessel nicht kaltstellen bzw. überlisten kann.

Ich bin mir auch nicht sicher. Gerade bei der Verschärfung der Sicherheitsgesetze fallen ja Gesetze bzw. deren Änderung beim Bundesverfassungsgericht durch. Das beste Beispiel ist die Vorratsdatenspeicherung. Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht ein Augenmerk auf die freiheitlich-demokratischen Grundrechte der Bürger hat.


RE: Novellierung des BKA Gesetzes - Martin - 05.02.2017

(05.02.2017, 04:43)SilverSurfer schrieb:  Das ist rechtlich ein Ritt auf der Rasierklinge. Tipps kann man sich dann bei Erdogan holen, wie man mutmaßliche Gefährder von der Straße holt.... Innocent

Die rechtliche Unsicherheit ließe sich vermeiden, wenn man gewisse Verhaltensweisen und Aussagen unter Strafe stellen würde. Wer bspsw. Selbstmordattentate lobt oder gar dazu aufruft, sollte nicht als "Gefährder" bezeichnet, sondern als Straftäter verurteilt werden. "Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt." (Thomas Mann).

Martin


RE: Novellierung des BKA Gesetzes - _solon_ - 05.02.2017

(05.02.2017, 10:28)TomTinte schrieb:  Ich bin mir auch nicht sicher. Gerade bei der Verschärfung der Sicherheitsgesetze fallen ja Gesetze bzw. deren Änderung beim Bundesverfassungsgericht durch. Das beste Beispiel ist die Vorratsdatenspeicherung. Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht ein Augenmerk auf die freiheitlich-demokratischen Grundrechte der Bürger hat.

Mein Unsicherheitsempfinden geht eher in die Richtung, daß gegen einen Gefährder ja noch nix vorliegt. Er ist nicht vorbestraft. Die Obrigkeit hat Vermutungen, Verdachte, Hinweise - aber nichts Festes in der Hand.