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Die AfD und ihre Lügen - Faktencheck

Zitat:Frauke Petry  und Markus Pretzell haben es getan: Im Dezember gaben sich die beiden hochrangigen AfD-Politiker das Ja-Wort. Doch ausgerechnet das könnte sie jetzt ihre politische Karriere kosten.

http://www.huffingtonpost.de/2017/01/31/...25216.html 

Tja, das sind die Dinge, die man eben schon vorher bedenken sollte Rauch
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(31.01.2017, 01:40)Manni Burgsmüller schrieb:  Danke fürs reinstellen, ich habe die Reportage mit Interesse verfolgt.

Inzwischen rumort es gewaltig in der AfD-Fraktion in Magdeburg 
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(01.02.2017, 00:20)Klartexter schrieb:  Tja, das sind die Dinge, die man eben schon vorher bedenken sollte Rauch

At  Wo steht das ein Ehepaar einen gemeinsamen Hauptwohnsitz haben muss. Es müsste schon in Gesetzen festgeschrieben sein, dass es so ist.
Ob das alle anderen Ehepaare machen und so normal ist, ist ohne Bedeutung.
Im Link steht: könnte Innocent
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(01.02.2017, 09:00)TomTinte schrieb:  At  Wo steht das ein Ehepaar einen gemeinsamen Hauptwohnsitz haben muss. Es müsste schon in Gesetzen festgeschrieben sein, dass es so ist.
Ob das alle anderen Ehepaare machen und so normal ist, ist ohne Bedeutung.

Im Melderecht. Ansonsten gilt man als getrennt lebend. Übrigens abweichend vom Finanzrecht, das getrennte Wohnorte erlaubt (z. B. beruflich bedingt).

Martin
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(01.02.2017, 09:03)Martin schrieb:  Im Melderecht. Ansonsten gilt man als getrennt lebend. Übrigens abweichend vom Finanzrecht, das getrennte Wohnorte erlaubt (z. B. beruflich bedingt).

Martin

Das ist aber im Juraforum umstritten.

Juraforum 

Bei zwei Wohnsitzen wird man dann steuerlich getrennt verlangt. Diese Regelung macht aus meiner nur Sinn, wenn man auch zwei Hauptwohnsitze haben darf.  Aber das dürfte die beiden nicht interessieren.
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(01.02.2017, 09:00)TomTinte schrieb:  At  Wo steht das ein Ehepaar einen gemeinsamen Hauptwohnsitz haben muss. Es müsste schon in Gesetzen festgeschrieben sein, dass es so ist.
Ob das alle anderen Ehepaare machen und so normal ist, ist ohne Bedeutung.
Im Link steht: könnte Innocent

Na ja - das natürlich schon ein Kapitalverbrechen was sich das abzeichnet. Ha Ha Ha.

Wer lange genug sucht - wird meistens fündig.
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(01.02.2017, 09:07)TomTinte schrieb:  Das ist aber im Juraforum umstritten.

Juraforum 

Bei zwei Wohnsitzen wird man dann steuerlich getrennt verlangt. Diese Regelung macht aus meiner nur Sinn, wenn man auch zwei Hauptwohnsitze haben darf.  Aber das dürfte die beiden nicht interessieren.

Ganz einfach:

Ehepaar wohnt an Ort A (für beide Erstwohnsitz), Mann beruflich bedingt unter der Woche an Ort B (Zweitwohnsitz) => steuer- und melderechtlich kein Problem.
Ehepaar wohnt an Ort A (Nur Frau Erstwohnsitz), Mann beruflich bedingt unter der Woche an Ort B (Nur Mann Erstwohnsitz) => steuerechtlich ok, melderechtlich nicht möglich, sonst gilt man als getrennt lebend, Info geht ans FA.

So isses. Egal was im Juraforum diskutiert wird.

Martin
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(01.02.2017, 10:09)Martin schrieb:  Ganz einfach:

Ehepaar wohnt an Ort A (für beide Erstwohnsitz), Mann beruflich bedingt unter der Woche an Ort B (Zweitwohnsitz) => steuer- und melderechtlich kein Problem.
Ehepaar wohnt an Ort A (Nur Frau Erstwohnsitz), Mann beruflich bedingt unter der Woche an Ort B (Nur Mann Erstwohnsitz) => steuerechtlich ok, melderechtlich nicht möglich, sonst gilt man als getrennt lebend, Info geht ans FA.

So isses. Egal was im Juraforum diskutiert wird.

Martin

Womit wir wieder beim Ausgangspunkt meiner Frage wären:
und steht melderechtlich genau wo?
In Gesetzen bzw.Verordnungen muss es ja irgendwo niedergeschrieben sein, dass man einen gemeinsamen Hauptwohnsitz haben muss ?   At

Nachtrag:
Ich habe einmal mit den Begriffen: Hauptwohnsitz Ehepaar Bayern recheriert

Ein Rechtsanwältin ist der Meinung, dass es in Bayern laut Meldegesetz möglich ist zwei getrennte Hauptwohnsitze zu haben.

Artikel 
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(01.02.2017, 10:13)TomTinte schrieb:  Womit wir wieder beim Ausgangspunkt meiner Frage wären:
und steht melderechtlich genau wo?
In Gesetzen bzw.Verordnungen muss es ja irgendwo niedergeschrieben sein, dass man einen gemeinsamen Hauptwohnsitz haben muss ?   At

Nachtrag:
Ich habe einmal mit den Begriffen: Hauptwohnsitz Ehepaar Bayern recheriert

Ein Rechtsanwältin ist der Meinung, dass es in Bayern laut Meldegesetz möglich ist zwei getrennte Hauptwohnsitze zu haben.

Artikel 

In besonders gelagerten Einzelfällen, nach gerichtlicher Feststellung, wie z. B. hier:
http://www.landesanwaltschaft.bayern.de/...erecht.pdf 

Aber im Regelfall geht das eben nicht!

Martin
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(01.02.2017, 10:23)Martin schrieb:  In besonders gelagerten Einzelfällen, nach gerichtlicher Feststellung, wie z. B. hier:
http://www.landesanwaltschaft.bayern.de/...erecht.pdf 

Aber im Regelfall geht das eben nicht!

Martin

Aus meiner Sicht ist es genau anders herum:
Zitat Meldegesetz
Zitat:Art. 15
Mehrere Wohnungen
(1) Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung.
(2) 1 Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. 2 Hauptwohnung eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie oder seinem Lebenspartner lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner.


Es geht um Absatz 2 der Satz 2.

Die leben aber dauernd getrennt. Begründung: Einer hat ein Mandat in NRW der andere in Sachsen.

Wenn man zusammenlebt und nicht dauern getrennt ist, dann gibt es einen Hauptwohnung. Das machen Sie aber nicht.

PS: Wir werden erfahren, wie die Geschichte ausgeht. Setzt voraus das es überhaupt eine gibt.

PPS: Höchtswahrscheinlich komplett unbedeutend für die Bundestagswahl und die Wahl in NRW.
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