25.09.2016, 14:16
(25.09.2016, 10:18)messalina schrieb: Vielleicht wäre ein Modell wie bei der Umsatzsteuer nicht schlecht? (danke für die Idee Sophie!) Der Erbe bekommt alle vom Erblasser auf das Erbe bezahlten Steuern als "Vorerbesteuer" zurück und muss dann das Erbe voll versteuern.
Also ein Häuschen für 300.000 Euro wird vererbt. Der Erblasser hatte im Schnitt 25% Steuersatz, das müsste das Finanzamt nachschauen können, vielleicht auf die letzten 10 Jahre gerechnet. Er musste also 400.000 Euro verdient haben für den Hauskauf. Der Erbe bekommt die 100.000 Euro vom Finanzamt zurück. 400.000 Euro muss er jetzt versteuern, mit seinem individuellen Steuersatz, auch wieder der letzten 10 Jahre oder so. Wenn er gut verdient, hat er z.B. 30%, das wären dann 120.000 Euro. Damit hat er "netto" 20.000 Euro Erbschaftssteuer bezahlt. Es kann aber auch Fälle geben, wo er steuerlichen Gewinn am Erbe macht, wenn er Geringverdiener ist.
Ich glaube so wäre das mit der Rechtsnachfolge im Sinn von PuK gut gelöst? [Bild: http://www.bollywoodchat.org/chat/emotic...age011.gif ] Es gibt ja praktisch nur einen Steuerbürger. Und geerbtes Vermögen würde so hoch wie normales Einkommen besteuert, was auch gerecht wäre. Und insgesamt nur einmal.
PS: Das Modell hätte sogar noch einen Vorteil. Hat der Erblasser viel Schwarzgeld verdient und seine Steuerlast gedrückt und davon das Häuschen bezahlt (oder die Ferienwohnung auf Gran Canaria), bekommt der Erbe natürlich weniger zurück und der Staat kommt "posthum" noch an die Steuern für das Schwarzgeld.
Liest sich auf den ersten Blick ganz gut.
Aber.
Das Problem wäre dadurch nicht wirklich gelöst, in meinem Sinne. Vielleicht sogar nur "verschlimmbessert".
Obwohl es, natürlich, eine zumindest diskutable Möglichkeit ist.
Aber der Fehler liegt schon wieder darin, dass diese Idee leider wieder nicht hineinpasst ins Gesamtsystem. Im gesamten "Öffentlichen Recht" (die Sorte von Recht, die nicht zwischen den Bürgern untereinander, sondern im Verhältnis vom Staat zum einzelnen Staatsbürger, gilt, und zu der selbstverständlich das gesamte Steuerrecht gehört) gibt es nämlich als Prinzip den sogenannten "Vertrauensschutz".
Ich muss mich als Bürger immer und unbedingt darauf verlassen können, dass eine staatliche Forderung, wenn ich sie beglichen habe, erledigt ist. Und zwar für immer. Es darf deshalb nichts mehr "hinterherkommen", eine weitere Forderung aus dem gleichen Grund, an mich oder auch an meinen Gesamtrechtsnachfolger. Niemals. Die Forderung muss dann "weg" sein. Getilgt.
Andernfalls war mein Vertrauen in den Staat und seine "Redlichkeit" nämlich leider doch nicht geschützt und nicht gerechtfertigt, rückblickend. Und so etwas lässt mich als Bürger dann an so ziemlich allem zweifeln, was dieser Staat da momentan eigentlich macht. Das Gefühl beim Bürger sollte man als Gesetzgeber besser vermeiden, glaube ich.
Das mit dem dann fehlenden Vertrauensschutz ist der Fehler an dieser Idee, wenn man sie umsetzen würde, aus meiner Sicht.