23.09.2016, 17:57
(23.09.2016, 17:13)Sophie schrieb: Wieso sollte das obszön sein?
Der Erbe hat das Vermögen, das er erbt, keineswegs versteuert. Wie bei der Schenkung kommt er ohne Gegenleistung zu Geld. Soll er froh sein. Eigentum verpflichtet nunmal. Die Freigrenzen sind ja relativ hoch so man ein enger Familienangehöriger ist.
Sehr schön.
Sie leidet nur leider unter einem kleinen Denkfehler, diese Art von Argumentation.
Dieses Geld wurde schon mal versteuert. Vom Erblasser nämlich. Zu den damals geltenden Steuersätzen, als er das Geld verdient hat. Wenn er sich damals natürlich an alle zu dieser Zeit geltenden Gesetze gehalten hat, was wir doch mal hoffen und jetzt einfach mal so (vielleicht auch nur theoretisch) ganz stark annehmen wollen.
Und deshalb muss es dann völlig steuerfrei rüberkommen, wenn es an den Erben aufgrund eines Todesfalls übergeht. Denn Doppelbesteuerung (und wie sollte man das anders nennen, wenn man etwas, was schon mal versteuert wurde, dann noch einmal versteuern muss) ist eigentlich "verboten" laut dem GG.
Alles andere wäre im Prinzip eine Enteignung von Vermögen.
Schwierig, ich weiß. Aber durchaus zu kapieren, wenn man nur will.
Und die Lösung wäre auch ganz einfach. Einfach die Steuersätze wieder erhöhen, dahin, wo sie mal waren für große Einkommen und Vermögen. Da könnte nämlich der Staat dann wirklich was abgreifen dabei. Wenn er wollte. Und es täte denen, denen es abgegriffen wird, nicht besonders weh. Aber dann muss es gut sein. Ein zweites Mal das Geld besteuern, das geht nicht.