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Kündigung der Mitgliedschaft nur mittels eingeschriebenen Briefes
#1

Habe gerade mal interessehalber nachgeschaut, wie die Kündigungsfrist für die Mitgliedschaft beim FCA ist und dabei erfahren,  dass kündigen nur mittels eingeschriebenen Briefes möglich ist. Es sind drei Monate zum Ablauf des Geschäftsjahres, welches am 30. Juni endet.
#2

War das schon immer so? At

Wer liest sich die Geschäftsbedingungen komplett durch? Ähm ich lese auch nicht immer durch. Blush
#3

(11.01.2017, 11:41)TomTinte schrieb:  War das schon immer so? At

Wer liest sich die Geschäftsbedingungen komplett durch? Ähm ich lese auch nicht immer durch. Blush

Ich weiß es eben auch nicht. Ich kenne das bislang von keinem Verein. Genügte überall schriftlich. Manchmal sogar nur Email. Gut, vllt. wollen große Vereine, bei denen evtl. auch mal ein paar Hundert Mitglieder gleichzeitig kündigen, Streitigkeiten über die rechtzeitige Kündigung vermeiden. Wenn jemand behauptet, er habe den Brief doch gestern noch (31.03.*) an der Geschäftsstelle eingeworfen, gibt es vermutlich viel lästiges Hin- und Herdebattieren. Mag sein.

Es wirkt allerdings so als solle einem ein Austritt möglichst lästig gemacht werden.

*berichtigt auf messalinas Hinweis
#4

(11.01.2017, 14:34)messalina schrieb:  Du musst aber bis 31.03. einwerfen, drei Monate vor Ablauf des Geschäftsjahres :rolleyes:

Ja, stimmt, danke. Falscher Fehler. Soll ich's noch ändern?
#5

(11.01.2017, 14:53)messalina schrieb:  Ähm, ja? Dann ändere ich auch :rolleyes:

Hab's korrigiert und vermerkt, brauchst nichts mehr tun.
#6

(11.01.2017, 15:17)messalina schrieb:  Gut. :rolleyes:

Gut ist Einschreiben/Einwurf. Macht bei der Post 70 ct für den Brief (bis 20 gr.) plus 2,15 € = 2,85 €.

Zitat:Dokumentierte Zustellung für Ihre Briefe
Die Quittung aufheben. Da steht die Sendenummer drauf, mit der man den Weg des Briefs von der Abgabe bis zum Einwurf verfolgen kann.


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