09.11.2018, 13:12
Der Bundestag hat eine Änderung des Asylrechtes beschlossen. Es besteht ab .... eine Mirwirkungspflicht für Schutzberechtigte im Widerufs- und Rücknahmeverfahren. Das BAMF kann Zwanggelder festlegen. Bei schuldhaften unterlassen der Mitwirkung darf das BAMF nach Aktenlage im oben genannte Verfahren entscheiden.