28.06.2018, 10:42
(28.06.2018, 10:18)Sophie schrieb: Es war ja auch kein Krieg in Syrien
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Nein, Dublin war nicht 'Merkel hat uns eingeladen'. Das war eher das Begrüßungsselfie mit dem sie (ungewollte) die frohe Botschaft sandte, dass nur alle die wollen kommen sollen.
Merkel hat uns eingeladen war ohne Begrüßungsselfie die Antwort eines Nafri gegenüber Reportern auf der Domplatte, als die Polizei vergeblich anfing, diese zu räumen.
Seehofers Vorhaben wird zu heiß gekocht und gegessen. Lasse mich gerne belehren oder vervollständigen, wenn ich das falsch sehe:
1) Asylanten, die in einem anderen Mitgliedsstaat bereits Asyl beantragt haben, werden (dorthin?) zurückgewiesen.
2) Asylanten, deren Einreise bereits (von wem auch immer) abgelehnt wurde, werden zurückgewiesen.
Mehr is nich.
Soweit ich Dublin quergelesen habe, ist das in seinem Vertragssinne. Allerdings erlaubt Dublin auch die Weiterreise innerhalb der EU für Asylanten, die bereits in einem Mitgliedsstaat Asyl beantragt haben, auch wenn der Antrag noch nicht beschieden wurde, egal ob positiv oder negativ. In dem weitergereisten Land angekommen, kann der Asylant auch dort Asyl beantragen. Das eröffnet die Möglichkeit, daß ein einzelner Asylant Asylantenunterstützung aus mehreren Ländern kassiert. Die kriegen das (von Schleppern oder anderen kriminellen Clans) auf ihr Smartphone, wo es noch was zu holen gibt. Die Clans sind natürlich Provisionsempfänger. Das ist so ähnlich wie bei den Rechtsanwälten, die das BAMF übers Ohr hauen. Würde mich nicht wundern, wenn die Mafia dahinter steckt (Sizilien und so).
Das ist der Asyltourismus. Das Dublinpapier ist ein Brotzeiteinwickelpapier, sonst nichts.
Da zieht jetzt einer mal nen Strich und dann ist das Gegacker groß.
Wer keinen Fluchtgrund hat, einfach nur Einreisen will, um sein Glück hier zu versuchen, kann das machen. Dann sollte er via Botschaften und unter Darlegung seiner Fähigkeiten eine Einreiseerlaubnis beantragen. Hat er eine auf dem Arbeitsmarkt gesuchte Qualifikation und etwas Geld, damit er nicht gleich die Sozialkassen beanspruchen muß, wird man ihn nicht daran hindern und ihm eine zumindest befristete Aufenthaltsgenehmigung ausstellen.