27.01.2018, 20:00
Das wird Messlina besonders beruhigen.
Die Syrier dürfen auch ihre Zweit-, Dritt- und Vierfrau im Rahmen des Familiennachzuges nach Deutschland holen.
Quatsch Die Regelung die eine Ehefrau darf nach Deutschland und die anderen nicht, hält keiner gerichtlichen Überprüfung in Deutschland stand.
Die Syrier dürfen auch ihre Zweit-, Dritt- und Vierfrau im Rahmen des Familiennachzuges nach Deutschland holen.
Zitat:Oliver Carstens, Sprecher des Landrats, sagte demnach, es gebe noch einen weiteren vergleichbaren Fall. Außerdem gehe er „von einer ähnlich hohen Zahl nicht bekannter Fälle“ aus. Die Bewilligung in dem konkreten Fall sei keine pauschale Regelung. Der Nachzug einer Zweitehefrau müsse in jedem Einzelfall sorgfältig geprüft werden.
https://www.welt.de/politik/deutschland/...erung.html
Quatsch Die Regelung die eine Ehefrau darf nach Deutschland und die anderen nicht, hält keiner gerichtlichen Überprüfung in Deutschland stand.