06.03.2017, 11:59
(06.03.2017, 11:49)Klartexter schrieb: Das rot markierte steht aber auch da, PuK.
Eine Grenzschließung ist absolut rechtens; sie ist sogar GG-konform.
Zitat:(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
Die kommen alle über die Südgrenze der BRD. Dort gibt es nur EU-Staaten und die Schweiz. Man kann also alle, ohne Ausnahme, zurückschicken. Man muss es nur wollen und sich trauen als Regierung.