03.01.2017, 18:04
(03.01.2017, 09:21)_solon_ schrieb: Sondern? Falls es hart auf hart kommt?
Wer Gewalt anwendet, beispielsweise durch Fäuste, darf sich nicht wundern, wenn dann zur Verteidigung eben solche zurück fliegen.
Wendet jemand Schusswaffengewalt an, darf zur Notwehr, zurückgeschossen werden.
So einfach ist das.