20.12.2016, 18:04
(20.12.2016, 16:26)Serge schrieb: Falsch.
In Frankreich gibt es den derzeit noch aufrechterhaltenen Ausnahmezustand.
In Deutschland nicht, dafür könnten die Notstandsgesetze in Kraft gesetzt werden, wenn der innere Notstand eintritt, z.B. bei Terrorangriffen gegen den Staat oder gegen staatliche Organe.
Ob sich damit Anschläge verhindern ließen, ist nicht sicher, es könnte sie allerdings erheblich erschweren.
So weit ist es momentan natürlich nicht, noch lange nicht.
Aber der Vollständigkeit halber und damit Sie was dazulernen können, sei es gesagt.
Nur dass der ausgerufene Notstand in Frankreich das 'Vorbild'attentat nicht verhindern konnte. Er hat ihn auch nicht sonderlich erschwert, weil überall Fehler passieren. Mit einem derartigen Angriff hat zu diesem Zeitpunkt keiner gerechnet.