20.12.2016, 17:27
(20.12.2016, 16:26)Serge schrieb: Falsch.
In Frankreich gibt es den derzeit noch aufrechterhaltenen Ausnahmezustand.
In Deutschland nicht, dafür könnten die Notstandsgesetze in Kraft gesetzt werden, wenn der innere Notstand eintritt, z.B. bei Terrorangriffen gegen den Staat oder gegen staatliche Organe.
Ob sich damit Anschläge verhindern ließen, ist nicht sicher, es könnte sie allerdings erheblich erschweren.
So weit ist es momentan natürlich nicht, noch lange nicht.
Aber der Vollständigkeit halber und damit Sie was dazulernen können, sei es gesagt.
Da können Sie den Notstand so oft ausrufen, wie Sie wollen: Eine solche Tat lässt sich nicht verhindern. Abgesehen davon, meinte ich gesetzliche Maßnahmen, die ja bereits wieder reflexhaft aus einer bestimmten Ecke gefordert werden.