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Die SPD und ihr Kanzlerkandidat

(02.06.2017, 07:31)Serge schrieb:  Autobahnen: Rechnungshof warnt vor Privatisierung durch die Hintertür 


Es ist schon ätzend und unverfroren, wenn die Regierung jetzt so tut, als ob damit die Privatisierung ein für alle Mal vom Tisch sei. Sogar mittels eines extra dafür geschaffenen Gesetzes.
Warum lernen die eigentlich nie dazu und glauben, die Bürger weiterhin verarschen zu können?
Ach ja, klar, hab ich vergessen, das geschieht immer nur nach krachenden Niederlagen bei Wahlen - und da auch nur in den beiden Wochen danach.

und hier ist das Gutachten des Bundesrechnungshofes im Original. 

Zitate:

Zitat: Als Präsident des Bundesrechnungshofes
und auch in meiner Eigenschaft als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit
in der Verwaltung begrüße ich daher eine Reform. Ich hatte in
der Vergangenheit mehrfach empfohlen, die systematischen Schwächen
der Bundesauftragsverwaltung zu beseitigen, indem der Bund die
fernverkehrsrelevanten Bundesfernstraßen in eigene Verwaltung übernehmen
sollte.
...
Das
Gutachten wurde bereits im November 2016 veröffentlicht und liegt
nunmehr auch als gedruckter Band vor

womit wieder die vorgenomme Änderung, welche eine Privatisierung durch die Hintertür ausschließt, nicht berücksichtigt wurde. Im Gegenteil die Große Koaltion hat auf die Bedenken reagiert und dies durch die Änderung ausgeschlossen.
Den Link der Beschlussvorlagen des Bundestages habe ich schon einmal verlinkt. Es kann also jeder der will nachvollziehen. Natürlich macht es viel Mühe sich alle Beschlussvorlagen durchzulesen.
Ups das steht aber. so nicht im Spiegel. Innocent

(02.06.2017, 07:55)PuK schrieb:  Die Rede war von der Mainstreampresse

Die es so aber nicht gibt. Höchstens in der Vorstellung derer, denen es nicht gefällt, dass ihre (politische) Ansicht in diesen Medien zu wenig oder gar nicht erwähnt wird.

Privatisierung von Autobahnen: Bundestag beschließt umstrittenes Gesetz 

Zitat:Der Leser, der nun denkt, dass eine Privatisierung der Autobahnen ausgeschlossen ist, sieht sich allerdings getäuscht. Selbst das wirtschaftsfreundliche Manager Magazin übernimmt in der Sache die Öffentlichkeitsarbeit der Regierung nicht derart unkritisch:

Manager-Magazin schrieb:Also werden die Autobahnen doch privatisiert?

Jein. Die Idee einer Privatisierung der Autobahnen ist so unpopulär, dass sich alle Parteien im Bundestag dagegen aussprechen. Regierung und Opposition streiten nur noch darum, ob das neue Gesetz nun Privatisierung genannt werden darf oder nicht. Kritiker argwöhnen, die nicht im Grundgesetz eingefügten Privatisierungsschranken könnten mit einfacher Mehrheit nach der Wahl aufgehoben werden. Dann ließe sich die GmbH auch in eine Aktiengesellschaft umwandeln, die Kredite aufnimmt, oder der ÖPP-Rahmen erweitern.

So ganz koscher scheint diese Sache also nicht zu sein.
Das Misstrauen ist begründet. Besonders wenn es um Versicherungen und Beteuerungen von Politkern geht und wenn man das Folgende liest (ebenfalls aus dem obigen Link):

Zitat:Hier öffnen sich Hintertüren, wie an dieser Stelle Wolfgang J. Koschnik Anfang April ausführlich darlegte . Zumal die Konzeption der neuen Infrastrukturgesellschaft auf Private zurückgehe. Die Konstruktionspläne der Infrastrukturgesellschaft basieren, so Koschnik, auf nichtöffentlichen Gutachten der Wirtschaftskanzlei Graf von Westphalen.

(02.06.2017, 12:18)Serge schrieb:  Privatisierung von Autobahnen: Bundestag beschließt umstrittenes Gesetz 


So ganz koscher scheint diese Sache also nicht zu sein.
Das Misstrauen ist begründet. Besonders wenn es um Versicherungen und Beteuerungen von Politkern geht und wenn man das Folgende liest (ebenfalls aus dem obigen Link):

Zitat aus dem Link:

Zitat:Artikel 90 wird wie folgt geändert:
a)
Absatz 1 wird wie folgt gefasst: "(1) Der Bund ist Eigentümer der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs. Das Eigentum ist unveräußerlich."

b)
Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 eingefügt:
"(2) Die Verwaltung der Bundesautobahnen wird in Bundesverwaltung geführt. Der Bund kann sich zur Erledigung seiner Aufgaben einer Gesellschaft privaten Rechts bedienen. Diese Gesellschaft steht im unveräußerlichen Eigentum des Bundes. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz."

Steht eindeutig da, das der Bund eine Gesellschaft privaten Rechts gründet.

Zitat aus den Link im Link

Zitat:Hier öffnen sich Hintertüren, wie an dieser Stelle Wolfgang J. Koschnik Anfang April ausführlich darlegte .


Zitat:Nun sollen sich Private grundgesetzlich am Eigenkapital von Tochtergesellschaften beteiligen dürfen.


Es laut GG Änderung nicht vorgesehen, wie der Text oben zeigt.

Okay, wer will darf weiter das tote Pferd reiten. 

(02.06.2017, 14:30)Paul schrieb:  
Zitat:Hier öffnen sich Hintertüren, wie an dieser Stelle Wolfgang J. Koschnik Anfang April ausführlich darlegte.

Weiteres Zitat von Koschnick:

Zitat:Völlig frei steht es der Bundesregierung, die dritte Form der Privatisierung umzusetzen, also die "funktionale Privatisierung" als Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) oder "Public-Private Partnerships (PPP). Private Unternehmen sollen sich so am Bau und Betrieb von Autobahnen beteiligen können. Zudem soll Fremdkapital zum Einsatz kommen, für das der Bundeshaushalt haftet, etwa wenn eine beteiligte Gesellschaft Konkurs anmeldet.

Genau so sieht es aus. Und nicht anders.

(02.06.2017, 14:30)Paul schrieb:  Steht eindeutig da, das der Bund eine Gesellschaft privaten Rechts gründet.

Ja. Die auch als reine Vergabe-Holding funktionieren kann und ihrerseits wiederum Kapitalgesellschaften beauftragen kann, die nicht Eigentum des Bundes sind. Oder wurde das explizit ausgeschlossen?  Innocent

Nachtigall... 

Martin

Zitat:Innere Sicherheit: SPD will Einbrecher mit "Predictive Policing" jagen und mehr Videoüberwachung

Kanzlerkandidat Martin Schulz hat ein 10-Punkte-Programm zur inneren Sicherheit vorgestellt, wonach die SPD ein "europäisches FBI" anstrebt und "computergestützte Ermittlungsmethoden" zur Prävention befürwortet.

[...] Um Anschläge zu verhindern, müsse ferner der Informationsaustausch zwischen Geheimdiensten und Polizeien hierzulande "im Rahmen des verfassungsrechtlichen Trennungsgebotes" weiter verbessert und effektiver ausgestaltet werden.

Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/...33429.html 

Genau, zuerst destabilisiert man das Land durch ungeregelten Zuzug aus Kriegsgebieten mit einer unbekannten Anzahl von IS-Terroristen und Attentätern, um hinterher eine stärkere Verzahnung von Geheimdienst und Polizei zu fordern. Was "im Rahmen des verfassungsrechtlichen Trennungsgebotes" möglich ist, wird nämlich heute schon umgesetzt. Unwählbar, diese "Partei". Bestenfalls Populismus, schlimmstenfalls eine Aushöhlung des Rechtsstaates.

Martin

(03.06.2017, 09:37)Martin schrieb:  Genau, zuerst destabilisiert man das Land durch ungeregelten Zuzug aus Kriegsgebieten mit einer unbekannten Anzahl von IS-Terroristen und Attentätern, um hinterher eine stärkere Verzahnung von Geheimdienst und Polizei zu fordern. Was "im Rahmen des verfassungsrechtlichen Trennungsgebotes" möglich ist, wird nämlich heute schon umgesetzt. Unwählbar, diese "Partei". Bestenfalls Populismus, schlimmstenfalls eine Aushöhlung des Rechtsstaates.

Martin

Ich wusste gar nicht, dass Herr Schulz in Regierungsverantwortung steht. Meines Wissens ist seit 2005 Frau Merkel Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland und als solche weisungsbefugt. Der ungeregelte Zuzug aus Kriegsgebieten liegt in ihrer Verantwortung, Herr Schulz ist da außen vor. Es ist sein gutes Recht, die SPD im Wahlkampf von Positionen der CDU zu distanzieren. Denn wohlgemerkt: Der ungeregelte Zuzug lief hauptsächlich über die bayerisch/österreichische Grenze, in Bayern trägt die CSU die Regierungsverantwortung. Innenminister im Bund war immer ein Mann der CDU/CSU. Insofern, werter Martin, ist nur IHR Beitrag Populismus. Allerdings passt er zur Strategie der Schwarzen, selbst verbockte Dinge dem Koalitionspartner in die Schuhe zu schieben.

(03.06.2017, 10:18)Klartexter schrieb:  
Ich wusste gar nicht, dass Herr Schulz in Regierungsverantwortung steht. Meines Wissens ist seit 2005 Frau Merkel Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland und als solche weisungsbefugt. Der ungeregelte Zuzug aus Kriegsgebieten liegt in ihrer Verantwortung, Herr Schulz ist da außen vor. Es ist sein gutes Recht, die SPD im Wahlkampf von Positionen der CDU zu distanzieren. Denn wohlgemerkt: Der ungeregelte Zuzug lief hauptsächlich über die bayerisch/österreichische Grenze, in Bayern trägt die CSU die Regierungsverantwortung. Innenminister im Bund war immer ein Mann der CDU/CSU. Insofern, werter Martin, ist nur IHR Beitrag Populismus. Allerdings passt er zur Strategie der Schwarzen, selbst verbockte Dinge dem Koalitionspartner in die Schuhe zu schieben.

Der war gut, Klartexter. Die Sicherung der Grenzen war und ist Bundesangelegenheit, d. h. Seehofer musste lediglich ausbaden, dass Merkel ganz Arabien einlud. Nachdem Schulz mit EU und "sozialer Gerechtigkeit" Schiffbruch erlitt, springt er jetzt auf den Hardliner-Zug auf. Wenn Sie dieses durchsichtige Lavieren des Eurokraten als Distanzieren betrachten, ist das ihr gutes Recht. Für mich ist er durch dieses Manöver lediglich noch näher an die CDU herangerückt. Eine Vorbereitung auf seine Juniorrolle ab Herbst '17.

Martin

Den Gegnern von Schulz ist scheinbar jedes Mittel recht, ihn zu diffamieren. Photoshop macht es möglich  Exclamation
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