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Die SPD und ihr Kanzlerkandidat

(01.06.2017, 12:26)Martin schrieb:  Ich habe den Sachverhalt so verstanden, dass durch die Änderung des GG die grundsätzliche Möglichkeit der Privatisierung geschaffen wird (Auslagerung des Betriebs in eine privatrechtliche GmbH) und parallel ein "einfaches" Gesetz verabschiedet wird, welches dies (vorerst)  verhindern soll. Dann könnte man zu einem späteren Zeitpunkt durch eine einfache Gesetzesänderung ohne 2/3-Mehrheit der Infrastruktur-Privatisierung sämtliche Schleusen öffnen.

Sie haben da noch "ein paar" andere Sachen reingemogelt. Nur liest man davon in den Leitmedien kein Wort.

Zitat:Am 1. Juni 2017 sollen im Bundestag die Voraussetzungen für eine der größten und wahrscheinlich folgenreichsten Privatisierungen der deutschen Geschichte geschaffen werden. Weitgehend unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit könnten nicht weniger als 13 Grundgesetzänderungen beschlossen werden.

Quelle: hintergrund.de 

(01.06.2017, 14:02)PuK schrieb:  Sie haben da noch "ein paar" andere Sachen reingemogelt. Nur liest man davon in den Leitmedien kein Wort.

Zitat:So sollen unter der Großen Koalition die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, dass von der Infrastrukturgesellschaft künftig Betriebs- und Nutzungsrechte an den deutschen Autobahnen an private Finanzinvestoren übertragen werden können.

...

Dieser „Kuhhandel mit dem Grundgesetz“ hat den Weg frei gemacht für ein gigantisches Privatisierungsvorhaben, das den bislang massivsten Ausverkauf der öffentlichen Infrastruktur in Deutschland darstellt.

Die Privatisierung der Betrieb- und Nutzungsrechte ist keine Privatisierung der Autobahn. Eigentümer bleibt der Bund.

Zitat:Dem weltweit vagabundierenden Kapital eröffnen sich dadurch neue hochprofitable und sichere Anlagemöglichkeiten zu ihrem Nutzen.
Quelle der Zitate 

Private Investoren werden nur investieren, wenn sie Gewinne einfahren können. Die Gewinne wird der Benutzer der Autobahn bezahlen. Ich schreibe bewusst vom Benutzer. Benutzer kann sein:
- direkt der Autofahrer
- indirekt über das Unternehmer der die Kosten weiter gibt
- Steuerzahler
Es können auch mehrere Punkte gleichzeitig zu treffen.

(01.06.2017, 14:02)PuK schrieb:  Sie haben da noch "ein paar" andere Sachen reingemogelt. Nur liest man davon in den Leitmedien kein Wort.

Kein Wunder, weil es sich um pure Phantastereien handelt.

(01.06.2017, 16:58)leopold schrieb:  Kein Wunder, weil es sich um pure Phantastereien handelt.

Soso. 

Nachdem es beschlossene Sache ist, erfahren wir es nun auch bei SPON, wobei sie sich freilich um die Nennung von "ÖPP" herummogeln.

(01.06.2017, 17:50)PuK schrieb:  Soso. 

Nachdem es beschlossene Sache ist, erfahren wir es nun auch bei SPON, wobei sie sich freilich um die Nennung von "ÖPP" herummogeln.

Ich bleibe bei den Phantastereien.

(01.06.2017, 17:57)leopold schrieb:  Ich bleibe bei den Phantastereien.

Ja. Und?

Mir doch egal.

(01.06.2017, 17:50)PuK schrieb:  Soso. 

Nachdem es beschlossene Sache ist, erfahren wir es nun auch bei SPON, wobei sie sich freilich um die Nennung von "ÖPP" herummogeln.

In der Beschlussvorlage vom 13.02.2017  
waren schon die 13 GG Änderungen vorhanden. Es ist also seit 3 Monaten bekannt. Von einer sehr kurzfristigen Änderung oder herummogeln kann nicht die Rede sein.
[url=http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811131.pdf][/url]

(01.06.2017, 18:44)Paul schrieb:  In der Beschlussvorlage vom 13.02.2017  
waren schon die 13 GG Änderungen vorhanden. Es ist also seit 3 Monaten bekannt. Von einer sehr kurzfristigen Änderung oder herummogeln kann nicht die Rede sein.
[url=http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811131.pdf][/url]

Paul, ey, nur weil ich schon mal von einem gelegentlich garstigen Schiedsrichter darauf hingewiesen wurde, daß ausnahmsweise ein Link nur um die Ecke erreichbar ist - meistens hilft es nach Eingabe des Links (copy & paste) die Eingabetaste zu drücken.

Test: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811131.pdf 

Funzt! Zwinker

Autobahnen: Rechnungshof warnt vor Privatisierung durch die Hintertür 

Zitat:Durch die Entscheidung entstand der Eindruck, dass Parlament und Regierung langfristig die volle Kontrolle über die Autobahnen behalten würden. Doch der Gesetzentwurf, den die Regierung inzwischen vorgelegt hat, lässt offenbar zahlreiche Hintertüren offen: Könnte es am Ende doch noch eine Privatisierung geben - die nur nicht mehr so heißt?(...)
Privatisierung von Teilaufgaben: Auch staatliche Unternehmen können sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Dritter bedienen - also etwa privaten Unternehmen. In der Gesetzesbegründung heißt es zwar, diese sogenannte funktionale Privatisierung werde nicht angestrebt. Der Bundesrechnungshof weist allerdings darauf hin, dies bedeute auch, dass sie nicht ausgeschlossen sei. Entsprechend kritisieren die Prüfer, dass das Parlament auf die Entscheidungen der Autobahn-Gesellschaft nur noch mittelbar Einfluss hätte und der Bund "kaum noch direkte Steuerungsmöglichkeiten" besitzen würde. Ihre Warnung: "Das staatliche Monopol würde auf Private übergehen."

Es ist schon ätzend und unverfroren, wenn die Regierung jetzt so tut, als ob damit die Privatisierung ein für alle Mal vom Tisch sei. Sogar mittels eines extra dafür geschaffenen Gesetzes.
Warum lernen die eigentlich nie dazu und glauben, die Bürger weiterhin verarschen zu können?
Ach ja, klar, hab ich vergessen, das geschieht immer nur nach krachenden Niederlagen bei Wahlen - und da auch nur in den beiden Wochen danach.

(01.06.2017, 18:44)Paul schrieb:  In der Beschlussvorlage vom 13.02.2017  
waren schon die 13 GG Änderungen vorhanden. Es ist also seit 3 Monaten bekannt. Von einer sehr kurzfristigen Änderung oder herummogeln kann nicht die Rede sein.

Die Rede war von der Mainstreampresse, nicht von Beschlussvorlagen des Bundestags. Wer liest die schon?
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