31.01.2017, 13:50
(31.01.2017, 11:03)Klartexter schrieb: Frau Merkel hat das Dublin-Abkommen auch nicht aufgelöst, sie hat nur eine humanitäre Maßnahme getroffen, die dann von anderen Staaten schamlos ausgenutzt wurde. Von daher haben eher Länder wie Österreich oder Ungarn das Dublin-Abkommen aufgekündigt.
Ihre Forderung, dass Frau Merkel eine Sitzung einberufen hätte müssen, ist so sinnvoll wie das einberufen einer Sitzung aller Feuerwehren bei einem Großbrand, um da die beste Strategie zur Brandbekämpfung zu debattieren. Frau Merkel hat getan, was in dem Moment zu tun war, leider hat das Ganze dann eine Eigendynamik entwickelt, welche erst durch das abriegeln der Grenzen auf dem Balkan zum Stillstand kam. Bis dahin nutzten die diversen Staaten die Möglichkeit, die ungeliebten Flüchtlinge direkt nach Deutschland weiter zu schicken, was nach Dublin gar nicht erlaubt gewesen wäre.
Grundsätzlich stellt sich doch die Frage ob man, aus welchem Grunde auch immer, Abkommen so einfach ncht "befolgen" darf. Hängt natürlich vom Wortlaut, ob z.B. Ausnahmen vorgesehen sind, ab.
Im übrigen ist die ganze "Dublinerei", ich nenne es mal der Einfachheit halber so, ziemlich komplex. Ich hab mich heute mal ein wenig umgesehen, ohne aus Zeitgründen in die Tiefe zugehen.
Der Dublin-Vertrag war völkerrechtlich binend. Dann kam 2002 oder 2003 das Dublin II-Abkommen. Mittlerweile hat auch die EU sich mit Cerordnungen o.ä. eingemischt. Dann haben diverse Gerichte, bis zum Europäischen Gerichtshof auch noch was dazu entschieden.
Also mir ist das als "Freizeit-Dubiner" ein wenig zu komplex. Wer wann wo gegen was verstoßen hat, mit welchen Folgen, das zu bewerten überlasse ich jetzt anderen.