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Breivik verklagt Norwegen
#1

Zitat:Rechtsterrorist Anders Breivik hat den Staat Norwegen verklagt. Er sieht seine Menschenrechte verletzt, weil er in "extremer" Isolation lebt. Das teilte sein Anwalt der Nachrichtenagentur Reuters mit. Breivik habe einen weiteren Antrag auf Bewährung gestellt.

Quelle: https://www.t-online.de/nachrichten/pano...ungen.html 
#

Und auch hier wieder: Rechtshilfeabkommen mit den USA, willkommen in Guantanamo. Dann hat er Grund zu Motzen, bloß hört ihn da keiner mehr in seinem schnuckeligen Käfig.

Martin
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#2

(19.08.2023, 21:02)Martin schrieb:  #

Und auch hier wieder: Rechtshilfeabkommen mit den USA, willkommen in Guantanamo. Dann hat er Grund zu Motzen, bloß hört ihn da keiner mehr in seinem schnuckeligen Käfig.

Martin

Nein Martin, so läuft das nicht in einer Demokratie! Auch wenn solche Klagen wie die von Breivik keinen Sinn machen, so nimmt er doch nur demokratisch verbriefte Rechte wahr. Zudem ist er norwegischer Staatsbürger, da würde Ihr Ansinnen nur dann Sinn machen, wenn Breivik sich in den USA aufhalten würde. Denn das ist der Sinn von Rechtshilfeabkommen, dass man Täter auch außerhalb der eigenen Grenzen festnehmen lassen kann. Aber Breivik sitzt längst in Norwegen im Gefängnis, von daher gibt es keinen Grund, daran etwas zu ändern. Denn auch für Terroristen wie ihn gelten die Menschenrechte, auch wenn er selbst diese mit Füßen getreten hat. Ansonsten würde sich jeder Staat auf die gleiche Stufe wie der Täter stellen.
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#3

(19.08.2023, 21:46)Klartexter schrieb:  Nein Martin, so läuft das nicht in einer Demokratie! Auch wenn solche Klagen wie die von Breivik keinen Sinn machen, so nimmt er doch nur demokratisch verbriefte Rechte wahr. Zudem ist er norwegischer Staatsbürger, da würde Ihr Ansinnen nur dann Sinn machen, wenn Breivik sich in den USA aufhalten würde. Denn das ist der Sinn von Rechtshilfeabkommen, dass man Täter auch außerhalb der eigenen Grenzen festnehmen lassen kann. Aber Breivik sitzt längst in Norwegen im Gefängnis, von daher gibt es keinen Grund, daran etwas zu ändern. Denn auch für Terroristen wie ihn gelten die Menschenrechte, auch wenn er selbst diese mit Füßen getreten hat. Ansonsten würde sich jeder Staat auf die gleiche Stufe wie der Täter stellen.

Doch, Klartexter, das tun Demokratien mitunter:

Meistgesuchter Drogenboss Kolumbiens an USA ausgeliefert 

Terrorist aus Langen soll an USA ausgeliefert werden 

Martin
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#4

(19.08.2023, 22:06)Martin schrieb:  Doch, Klartexter, das tun Demokratien mitunter:

Meistgesuchter Drogenboss Kolumbiens an USA ausgeliefert 

Terrorist aus Langen soll an USA ausgeliefert werden 

Martin

Nein Martin, hier vermengen Sie die Dinge. Yilmaz, der die türkische Staatsbürgerschaft hat, sitzt derzeit wegen einer Straftat in Deutschland in einem deutschen Gefängnis. Die Auslieferung an die USA ist deshalb möglich, weil er kein deutscher Staatsbürger ist und die USA ein berechtigtes Interesse haben, ihm auch den Prozess zu machen:

Zitat:Die USA wollen Yilmaz vor Gericht stellen, weil er während seiner Terrorausbildung in Pakistan auf ein US-Camp geschossen haben soll.

Und Dairo Antonio Úsuga alias Otoniel muss sich wegen Vorwürfen des Drogenhandels in den USA verantworten.Beides also Fälle, für die ein Rechtshilfeabkommen gedacht ist. Aber Breivik hat seine Taten in Norwegen begangen, ist dort auch verhaftet und verurteilt worden. Die USA könnten gar kein Auslieferungsersuchen stellen, da Breivik nicht in den USA gewütet hat!
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