25.03.2023, 11:37
(25.03.2023, 01:26)Klartexter schrieb: Machen Sie sich einfach mal schlau, werter Seher, was ein Staatsbesuch ist und was ein Lustbesuch ist. Wenn Herr Wissing als Verkehrsminister irgend welche Automessen besucht, dann ist das kein Staatsbesuch, sondern fällt schlicht und ergreifend in seinen Aufgabenbereich. Wenn Frau Roth als Staatsministerin für Kultur und Medien eine Einladung zur Oskarverleihung wahrnimmt, weil die Wahrscheinlichkeit hoch war, dass ein deutscher Film Oskargewinner wird, dann fällt das in ihren Aufgabenbereich, ist aber wie bei Herrn Wissmann kein Staatsbesuch. Und da offensichtlich Frau Roth ursprünglich davon ausgegangen war, dass sie als Staatsministerin zu den geladenen Gästen gehört, hat sie nach der Klärung, dass hier Netflix den Eintrittspreis bezahlt hat, sofort aus ihrer Privatkasse das Geld erstattet. Aber wenn man jemand nicht leiden kann, dann interessieren Fakten einen feuchten Kehricht. Lesen Sie einfach mal den Bericht in der Frankfurter Allgemeine: Roth zahlt Oscar-Ticket nachträglich nach Netflix-Einladung
"Der Seher" hat schon recht Klartexter, und das wissen Sie auch. Wenn Olaf Scholz den österreichischen Kanzler besucht und die beiden auf den Wiener Opernball gehen, dann wird Scholz sicherlich keine Karte aus der eigenen Tasche bezahlen müssen, weil es eben ein dienstlicher Staatsbesuch ist.
Wenn Claudia Roth einer Einladung einer privaten Firma folgt und 18.000 km mit dem Flugzeug fliegt, um hinterher kleinlaut das Ticket für den Eintritt aus der eigenen Tasche zu bezahlen, dann ist das eben nicht dienstlich, sondern privat.
Martin