01.05.2022, 19:33
(01.05.2022, 08:30)Anonymous schrieb: Das ist umstritten.
Dies sagt die BpB z.B.
https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/ap...engigkeit/
Ist eigentlich ziemlich eindeutig:
Zitat:Die Rechtssätze des Völkerrechts binden den Staat, weil und solange er Glied der Völkerrechtsgemeinschaft ist. Diese Bindung ist selbstverständlich unabhängig von jeder Veränderung des Staatsgebietes. Aber auch die aus Vertrag oder Delikt entstandenen Rechte und Pflichten haften an dem Staat als völkerrechtlichem Rechtssubjekt, nicht an seinem Gebiet; sie werden daher durch Gebietsveränderungen nicht berührt. Es sei denn, daß sie nur von einem bestimmten Gebietsteile aus zu erfüllen sind (z. B. Kabellandungsstelle) vgl. IV.
Quelle: https://link.springer.com/chapter/10.100...94282-2_35
Ist die Ukraine Bestandteil ("Glied") von Russland? Nein, sie wurde 1991 mit dem Zerfall der UdSSR in die Unabhängigkeit entlassen.
Fettung durch mich.
Martin