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Diskussion über die Todesstrafe
#11

(12.12.2020, 15:46)Klartexter schrieb:  Sie haben offensichtlich Ihren eigenen Anhang nicht gelesen, Martin! Dort steht klar und deutlich etwas von internationalen Protesten!

Um das einfach mal ganz klar zu sagen:

Kein Mensch und auch kein Staat hat das Recht jemand zu töten!

Ich bin ein absoluter Gegner der Todesstrafe, denn die ist auch nichts anderes als Mord. Sie hält auch niemand von einer Straftat ab.

Inwieweit sich alles wirklich so zugetragen hat wie in Ihrem Anhang beschrieben, vermag ich nicht zu beurteilen. Der besagte angebliche Journalist sass auf jeden Fall nur 14 Monate in Haft, bevor man ihn umbrachte. In den USA sind es oft mehrere Jahrzehnte Haft (mit denen eigentlich dann schon gebüßt wurde), bevor man dort zum Mord schreitet!

Ihnen ist aber sicherlich bekannt, daß auch andere sog. zivilisierte Staaten die Todesstrafe haben und verhängen.
Mir fällt Japan ein. Da ist 2019 mindestens einer gehängt oder exekutiert worden. 2020 weiß ich jetzt nicht.
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#12

(12.12.2020, 18:13)Martin schrieb:  Doch. Beispiel: Nürnberger Prozesse.

Martin

Da müssen Sie doch gar nicht so weit zurück gehen.
Adolf  W00t Eichmann wurde 1962 in Israel erhängt.

(bitte meinen Sie nicht, dass ich den bedauere!!)
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#13

(12.12.2020, 18:13)Martin schrieb:  Doch. Beispiel: Nürnberger Prozesse.

Martin

Nein, Martin, auch da nicht. Auch bei den Nürnberger Prozessen wären durchaus lebenslange Strafen auch möglich gewesen, welche ja zum Teil auch verhängt wurden. Denn die ganzen Opfern der Nazis wurden auch durch die Todesurteile nicht wieder lebendig, statt dessen wurden diese Urteile in rechten Kreisen als Siegerjustiz bezeichnet, was den eigentlichen Sinn der Urteile konterkariert!
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#14

Ich habe mal die Beiträge aus dem Präsidentschaftswahlthread hierher verschoben.
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#15

(12.12.2020, 19:28)Klartexter schrieb:  Ich habe mal die Beiträge aus dem Präsidentschaftswahlthread hierher verschoben.

Das ist eine sehr gute Idee.

Gott sei Dank ist in der EU die Todesstrafe nicht erlaubt.

In den USA steigt die Zahl der Unterstützer der Todesstrafe. Damit ist in den USA die Abschaffung wohl kein aktuelles Thema.

Zahl der Unterstützer der Todesstrafe in Amerika wächst wieder 


PS: Ich bin mir ganz sicher Trump ist daran Schuld. Ironie
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#16

(12.12.2020, 19:08)Klartexter schrieb:  Nein, Martin, auch da nicht. Auch bei den Nürnberger Prozessen wären durchaus lebenslange Strafen auch möglich gewesen, welche ja zum Teil auch verhängt wurden. Denn die ganzen Opfern der Nazis wurden auch durch die Todesurteile nicht wieder lebendig, statt dessen wurden diese Urteile in rechten Kreisen als Siegerjustiz bezeichnet, was den eigentlichen Sinn der Urteile konterkariert!

Ich finde es richtig und wichtig, dass wenigstens ein kleiner Teil der Nazibonzen und -Verbrecher mit dem Strick Bekanntschaft machten. Für außergewöhnlich grausame und beispiellose Verbrechen kann ich mir die Todesstrafe auch weiterhin vorstellen. Z. B. für den Kim-Clan in Nordkorea oder Joseph Kony, um nur zwei Beispiele zu nennen.

Für „gewöhnliche“ Verbrecher, auch Mörder, hielte ich eine Haftstrafe für ausreichend. Aber bitte mit „echtem“ lebenslänglich.

Martin
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#17

(12.12.2020, 19:36)Isidor II schrieb:  Das ist eine sehr gute Idee.

Gott sei Dank ist in der EU die Todesstrafe nicht erlaubt.

In den USA steigt die Zahl der Unterstützer der Todesstrafe. Damit ist in den USA die Abschaffung wohl kein aktuelles Thema.

Zahl der Unterstützer der Todesstrafe in Amerika wächst wieder 


PS: Ich bin mir ganz sicher Trump ist daran Schuld. Ironie

Ihr PS ist falsch!

1. haben die 50 Bundesstaaten teilsouveränes Recht politische Entscheidungen in eigener Zuständigkeit zu treffen, also diejenigen, die nicht ausdrücklich durch die Verfassung an den Bund übertragen sind.
So gibt es strafrechtlich erhebliche Unterschiede in den Staaten (vor allem an der Ostküste) ob deren Rechtsverständnis englisch oder französisch beeinflusst ist.
Die Bewohner haben sich nicht von dem Trump beeinflussen lassen.

2. Eine Abschaffung / (Einführung) der Todesstrafe in den USA, wie bereits in etlichen Staaten, kann nicht von der Bundesregierung getroffen werden.
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#18

(12.12.2020, 22:11)nomoi III schrieb:  Ihr PS ist falsch!

1. haben die 50 Bundesstaaten teilsouveränes Recht politische Entscheidungen in eigener Zuständigkeit zu treffen, also diejenigen, die nicht ausdrücklich durch die Verfassung an den Bund übertragen sind.
So gibt es strafrechtlich erhebliche Unterschiede in den Staaten (vor allem an der Ostküste) ob deren Rechtsverständnis englisch oder französisch beeinflusst ist.
Die Bewohner haben sich nicht von dem Trump beeinflussen lassen.

2. Eine Abschaffung / (Einführung) der Todesstrafe in den USA, wie bereits in etlichen Staaten, kann nicht von der Bundesregierung getroffen werden.

Was haben sie an diesem Smiley nicht verstanden?  Ironie
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#19

(12.12.2020, 22:30)Isidor II schrieb:  Was haben sie an diesem Smiley nicht verstanden?  Ironie

Wissen Sie Isidor, 
zunächst gilt für mich das geschriebene Wort.
Ich achte auch kaum auf die ergänzenden Bildchen, mit denen wohl etwas auszudrücken versucht wird, wozu man anscheinend nicht in der Lage ist. 
Mein Verständnis war nicht gefordert!

Es tut mir aber auch nicht leid, Ihnen trotzdem Einblick in das amerikanische Rechtssystem und zur Bundesstaatlichkeit gegen zu haben.
Sollten Sie weitere Fragen haben, vor allem zu dortigen Situationen,
scheuen Sie sich nicht zu fragen. Ich werde mich sehr bemühen meine Kenntnissen zu örtlichen Gegebenheiten zu teilen!
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#20

(12.12.2020, 22:11)nomoi III schrieb:  2. Eine Abschaffung / (Einführung) der Todesstrafe in den USA, wie bereits in etlichen Staaten, kann nicht von der Bundesregierung getroffen werden.

Aber der Supreme Court könnte die Vollstreckungen für das gesamte Land aussetzen und die bestehenden Urteile in „Lebenslänglich“ umwandeln, wie schon zwischen 1972 und 1976 geschehen. Ein Urteil des SC würde die Gesetzgebung des jeweiligen Landes aushebeln. 

Martin
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