14.02.2021, 11:53
Zitat:Der Bundestag verabschiedete am Freitag einen Gesetzentwurf, demzufolge Beschäftigte von Postdienstleistern verpflichtet werden, verdächtige Postsendungen zu öffnen – das kann der Fall sein, wenn sie Sendung beispielsweise seltsam riecht oder anderweitig auffällig ist – und es anschließend bei den Strafverfolgungsbehörden vorzulegen.
Voraussetzung sind demnach "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte" für einen entsprechenden Sendungsinhalt, wie das Portal "Business Insider" schreibt.
Quelle
Das ist ein Gesetz, was fern von jeder Praxis ist.
1.) Die meisten Zusteller dürften kaum die Zeit haben, den Sachverhalt zu prüfen. Paketzusteller leiden unter einem enormen Zeitdruck.
2.) Wenn jemand klagt, weil sein Paket geöffnet wurde und das Gericht Zitat: zureichende tatsächliche Anhaltspunkte verneint, steht der Zusteller ganz doof da. Es wird die Verantwortung auf den Zusteller abgewälzt. Der Zusteller ist kein ausgebildeter Polizist bzw. Kriminalbeamter.
3.) Bei einem geöffneten Paket fehlt dann sicherlich die Rolex. Aber im Ernst ohne Zeuge ein fremdes Paket öffnen ist extrem schwierig. Zur Erinnerung: Selbst beim Zollamt in Göggingen macht man sein Paket selbst auf!!!