06.08.2021, 23:54
(06.08.2021, 22:08)Klartexter schrieb: Das Bundesverfassungsgericht sieht das anders und hat das auch - völlig zu Recht - auch zum Ausdruck gebracht. Sie kennen sicher den Spruch: Wes Brot ich ess, des Lied ich sing. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten sind gebührenfinanziert und können daher eine Unabhängigkeit bewahren. Private Sender haben Gewinnabsicht, von einer unabhängigen Berichterstattung kann man da sicher nicht reden.
Und wer kann Einfluss nehmen an Existenz und Höhe der Gebühren? Richtig, die Regierung. Von einer unabhängigen Berichterstattung kann man da sicher nicht reden.
Martin