17.12.2020, 00:05
(11.12.2020, 17:04)Klartexter schrieb: Sie wollen mich also absolut missverstehen, Martin?
Aber extra für Sie, weil Chanukka ist:
- Wenn ich Beiträge zur Krankenkasse zahle, dann habe ich ein Anrecht auf ärztliche Behandlung, Aber wenn ich nicht krank bin und als Folge daraus eben auch keine ärztliche Hilfe in Anspruch nehme, muss ich trotzdem jeden Monat meine Beiträge an die Krankenkasse abführen. Denn Beiträge werden nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entrichtet, Leistungen werden dagegen nach dem medizinischen Bedarf gewährt.
- Wenn ich die Gebühren für den Rundfunkbeitrag leiste, dann habe ich das Recht, legal alle Sendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks anzusehen oder anzuhören. Aber wenn ich das Recht darauf nicht wahrnehme, sondern lieber Sky, Netflix & Co konsumiere, dann muss ich trotzdem die Rundfunkgebühren bezahlen.
- Denn sowohl Krankenkasse wie öffentlich-rechtlicher Rundfunk stellen so etwas wie eine Solidargemeinschaft dar, die Beiträge für eine PKV liegen wesentlich höher als die Beiträge der GKV. Das selbe gilt für die Gebühren von Sky & Co, diese liegen auch weit höher als die Rundfunkgebühr.
Doch, doch, ich verstehe Sie sehr gut. Nur halte ich das Belehrungs-TV bei weitem nicht so wichtig, wie ein funktionierende Gesundheitssystem. Ohne Ersteres beginnt man selbst zu denken, ohne Zweiteres stirbt man, wenn man Pech hat.
Martin