09.10.2020, 20:10
(09.10.2020, 17:25)Klartexter schrieb: Mir ist nicht ganz verständlich, wozu es überhaupt die Überhangmandate braucht. Wenn man 299 Wahlkreise hat, und in jedem Wahlkreis 1 Bewerber direkt gewählt wird, dann hat man doch schon 299 Abgeordnete. Warum rechnet man diese nicht in das Gesamtergebnis der jeweiligen Partei mit ein? Wenn der Bundestag 598 Sitze insgesamt hat, dann werden diese Sitze entsprechend dem Wahlergebnis der jeweiligen Partei aufgeteilt, wobei die direkt gewonnenen Mandate mit einbezogen werden. Erreicht also die CDU/CSU 35% der Stimmen, dann wären das 209 Sitze. Hat sie 180 Wahlkreise direkt gewonnen, dann kommen noch 29 Abgeordnete von der Liste hinzu. Dass eine Partei mehr Direktmandate erreicht als ihr vom Gesamtergebnis her Sitze zustehen, dürfte wohl ausgeschlossen sein. Ja, ich weiß, die PDS war seinerzeit nur durch die direkt erzielten Mandate im Bundestag, aber sie hatte die 5%-Hürde auch nicht geschafft. Selbst wenn der höchst unwahrscheinliche Fall eintreten würde, dass eine Partei nochmals nur ein paar Direktmandate gewinnt, aber an der 5%-Hürde scheitert, würde sich die Zahl der Abgeordneten nicht wesentlich erhöhen.
Die Frage ist ohnehin, weshalb so kompliziert. Ich wäre für ein Mehrheitswahlrecht, the Winner takes it all. Dann ginge auch etwas voran, ohne jedes Thema mit Kompromissen bis hin zur Unkenntlichkeit tot zu lösen.
Die Opposition wäre dann je nach Wählerentscheidung der Bundesrat, die Regierung selbst könnte viel bewegen. Das Parlament könnte drastisch verkleinert werden. Wenn jedes Bundesland rechnerisch 4 Abgeordnete stellt, würden 64 Sitze reichen.
Und bevor jetzt jemand wieder die Demokratie in Gefahr sieht: Einige Länder mit weitaus längerer Demokratieerfahrung verwenden das Mehrheitswahlrecht.
Man wird ja wohl noch träumen dürfen.
Martin