23.09.2020, 20:55
(23.09.2020, 19:33)Isidor schrieb: Muezzin darf in Oer-Erkenschwick zum Gebet rufen
Das OVG Münster hat die Klage gegen den Muezzin-Ruf abgewiesen. Das ist gut so. Religionsfreiheit gilt für alle Religion. Es sind laut GG alle Religionen gleich zu behandeln.
Wenn die Christlichen Kirchen zum Gottesdienst bimmeln, darf hat der Muezzin seine Gläubigen rufen.
Während bei christlichen Hochzeiten die Glocken läuten, dürfen die Muslime bei ihren Hochzeiten mit ihren Knarren in die Luft ballern, oder wie?
Alles eine Frage des kulturellen Hintergrunds, guter Mann.
Vielleicht dürfen dann auch bei hier lebenden Hindus die Witwen irgendwo auf freien Felde am Ufer der Wertach verbrannt werden?
Dieser grassierende Kulturrelativismus ist was für Cretins.
Punkt.